Nach 31 Grad Celsius am Montag und 34 am Dienstag sagen Wetterexperten für Mittwoch bis zu 36 Grad für Moers voraus. Viele Eltern und Schüler fragen sich da wahrscheinlich: Ist das zu heiß, um vernünftig arbeiten und lernen zu können? Oder gibt es Hitzefrei?

Fest steht: Eltern dürfen ihre Kinder nicht eigenmächtig vom Unterricht befreien. „Das Schulministerium NRW gibt die Richtlinien vor“, sagt Stadtsprecher Klaus Janczyk. Demnach entscheidet die jeweilige Schulleitung, ob Hitzefrei erteilt wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad, darf kein Hitzefrei erteilt werden.

„Ob Hitzefrei gegeben wird, entscheiden tatsächlich die Schulleitungen selbst, da mischen wir uns als Trägerin nicht ein“, stellt Stadtsprecher Klaus Janczyk klar. „Grundsätzlich gilt aber: Grundschüler und Schüler der fünften und sechsten Klassen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss nach Hause geschickt werden. Mögliche Verstöße überprüft die Schulaufsicht.“

Schüler der Sekundarstufe II, also gymnasiale Oberstufe und Berufsschulen, sind – Einzelfälle mit gesundheitlichen Beschwerden ausgenommen – grundsätzlich vom Hitzefrei ausgenommen. „Das Schulministerium weist allerdings darauf hin, dass bei hohen Temperaturen mit einer verminderten Leistungsfähigkeit der Schüler zu rechnen ist“, sagt Janczyk. „Deshalb sollten wichtige Klassenarbeiten möglichst nicht bei großer Hitze geschrieben werden.“

Sicher ist: Klimaanlagen gibt es an Moerser Schulen aus energetischen Gründen bislang nicht. „Wohl aber Vorrichtungen zum Sonnenschutz wie Rollläden und Vorhänge“, so der Stadtsprecher.

Eine landesweit einheitliche Regelung für Hitzefrei in Kindertagesstätten gibt es in NRW nicht. Für Kitas sind demnach auch keine verbindlichen Temperaturgrenzen festgelegt. Die Träger sind verpflichtet, bei extrem hohen Temperaturen entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.