Stand: 01.07.2025 16:11 Uhr
Das Landgericht Braunschweig hat das Strafverfahren in der Abgasaffäre gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn vorläufig eingestellt. Die Verhandlung war wegen seines gesundheitlichen Zustands wiederholt nicht möglich gewesen.
Die Kammer hat am Dienstag mitgeteilt, dass der 78-Jährige aufgrund einer andauernden und längerfristigen Erkrankung nicht verhandlungsfähig ist. Das bedeutet nicht, dass ihn das Gericht für nicht schuldig befindet. Seit 2024 muss sich der frühere Volkswagen-Chef wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, uneidlicher Falschaussage sowie Marktmanipulation im Rahmen des Dieselskandals vor Gericht verantworten. Das Landgericht will nun fortlaufend prüfen, wann Winterkorn wieder an einer Verhandlung teilnehmen könne.
Prozess bereits mehrfach unterbrochen
Der vorübergehende Stopp des Verfahrens folgt einer Reihe von Unterbrechungen. Schon im Oktober 2024 musste der Prozess wegen Winterkorns Gesundheitszustand unterbrochen werden. Im Dezember 2024 hatte das Gericht dann einen Neubeginn angesetzt. Doch bereits einen Monat später, im Januar 2025, wurden alle Fortsetzungstermine der Hauptverhandlung wieder aufgehoben.
Das Landgericht Braunschweig verhängte zweimal Haftstrafen, zwei Angeklagte erhielten Bewährung. Die Verteidigung geht in Revision.
Winterkorn könnte ab Herbst sogar als Angeklagter vor Gericht stehen. Fragen und Antworten zum Prozess gibt es hier.
Die Expertise soll klären, ob der Ex-VW-Boss verhandlungsfähig ist. Er muss sich wegen des Dieselskandals verantworten.
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Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 01.07.2025 | 15:00 Uhr