Künftig können auf dem Königsplatz mehr Konzerte als bisher stattfinden. Bislang waren diese an drei Wochenenden im Jahr mit jeweils zwei Veranstaltungstagen erlaubt, in Zukunft werden es vier Wochenenden sein, ebenfalls mit zwei Veranstaltungstagen, sodass es acht Konzerte im Jahr geben wird. Das allerdings nur, wenn keine Internationale Automobilausstellung (IAA) stattfindet, also alle zwei Jahre. In den IAA-Jahren bleibt es bei drei Wochenenden. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats am Dienstag gefällt, gegen die Stimmen von ÖDP/München-Liste, die mehr Konzerte im öffentlichen Raum grundsätzlich ablehnt.
Außerdem einigten sich die Stadträtinnen und Stadträte darauf, dass bereits im kommenden Jahr, in dem es aber noch kein viertes Wochenende geben wird, zwei Konzerte mehr über die Bühne gehen dürfen. Diese Konzerte sollen ausnahmsweise jeweils an den bereits vergebenen Wochenenden stattfinden, sodass es dann also an drei Tagen hintereinander Konzerte geben wird. Bei diesen Zusatzkonzerten an zwei Sonntagen (9. und 23. August) soll es sich dem Vernehmen nach um einen Auftritt des australischen Musikers Nick Cave und einen der deutschen Band AnnenMayKantereit handeln.
Bei dem neuen Grundsatzbeschluss handele es sich um einen Kompromiss, der für die nächsten „20 Jahre plus“ Bestand haben solle, sagte Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller (Grüne). Zum Königsplatz gebe es zwei entgegengesetzte Positionen: einerseits die der Anwohner, Studierenden, Beschäftigten des Kunstareals, die dort lieber keine Großveranstaltungen sehen und hören würden. Andererseits den Wunsch der Veranstalter, den Platz noch häufiger zu nutzen und das Konzertangebot auszuweiten. Stadträtin Lena Odell (SPD) lobte den Kompromiss, die Nutzungskonflikte seien „schön abgewogen“ und es gebe künftig „noch mehr München-Flair“ auf dem Königsplatz.
Der Verband der Münchner Kulturveranstaltenden (VDMK) hatte unter anderem vier Wochenenden für Konzerte gefordert, mit Veranstaltungen an jeweils drei Tagen, im Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag. Zudem hatten die Veranstalter sich Änderungen im Genehmigungsverfahren gewünscht. So habe sich etwa die bisherige Antragsfrist in der Praxis als unpraktikabel erwiesen, heißt es in der Beschlussvorlage des KVR. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass eine Änderung notwendig sei, sagte Stadtrat Christian Smolka (Grüne).
Um den Veranstaltern mehr Planungssicherheit zu geben, wird künftig die Frist zur Abgabe der Anträge auf den 31. Dezember des zwei Jahre vor der Veranstaltung liegenden Kalenderjahres vorgezogen. Spätestens bis zum 1. Dezember veröffentlicht das KVR im Internet, welche Wochenenden im übernächsten Jahr für Konzerte auf dem Königsplatz genutzt werden können. Jeder Veranstalter kann nur für jeweils ein Wochenende berücksichtigt werden.
Für Open-Air-Kinoveranstaltungen sieht der Beschluss vor, dass die möglichen Spieltage von derzeit sieben auf acht erhöht werden, zudem kann es künftig insgesamt vier Regen-Ausweichtage geben. Eine zusätzliche Ausweitung auf 14 Spieltage, wie es sich die Veranstalterin, die Kinoliebe GbR, gewünscht hatte, sei nicht möglich, heißt es vom KVR – auch weil es wegen der aktuellen und geplanten Baumaßnahmen am Odeonsplatz bereits erste Anfragen für den Königsplatz als Ausweichspielort gebe. Dies erhöhe den Druck auf den Platz weiterhin.