Bußgelder drohen

Wasserbeschränkungen: Was ist in der Region noch erlaubt?

Aktualisiert am 01.07.2025 – 17:45 UhrLesedauer: 2 Min.

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Rasensprenger (Symbolbild): Zu bestimmten Zeiten ist es in der Region Hannover nicht erlaubt, den Rasensprenger aufzustellen. (Quelle: IMAGO/Rafael Ben-Ari/Chameleons Eye Ashkelon Israel )

Heiße Sommertage lösen in Hannover ein Bewässerungsverbot aus. Was dann verboten ist und was noch möglich.

Auch im Sommer 2025 gilt in der Region Hannover ein Bewässerungsverbot an besonders heißen Tagen – wie aktuell. Doch was bedeutet das konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht.

Das Verbot gilt vom 1. Juni bis zum 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr – aber nur, wenn es mindestens 27 Grad warm ist. Maßgeblich für das Inkrafttreten sind die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen. Die Daten sind hier beim Deutschen Wetterdienst (DWD) einzusehen.

Wie im vergangenen Jahr ist es nicht erlaubt, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen zu beregnen – sofern die Temperatur 27 Grad oder mehr beträgt.

Die Nutzung von gespeichertem Regenwasser, etwa aus Zisternen, ist jederzeit möglich. Eine punktgenaue Bewässerung per Gießkanne oder Eimer ist auch erlaubt. Und auch für private Pools gilt die Allgemeinverfügung nicht. Allerdings rät die Regionsverwaltung, auf letztere zu verzichten, da „von diesen sehr hohe Verdunstungen ausgehen“, wie es heißt.

Klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft, etwa Tröpfchenbewässerung mit Düsenwagen, sowie punktgenaue Beet- und Baumbewässerungen sind ebenfalls unabhängig von der Tageszeit und Temperatur erlaubt. Zudem darf Wasser zur Staubminderung auf Baustellenflächen genutzt werden. In allen Fällen sollte sparsam mit dem Wasser umgegangen werden.

Auch wenn es 2023 und 2024 vergleichsweise viel geregnet hat – die Grundwassersituation in der Region Hannover ist laut Angaben der Region nach wie vor kritisch. Insbesondere in den Grundwasserkörpern Wietze-Fuhse Lockergestein und Leine Lockergestein links ist die Reserve laut Regionsangaben nahezu aufgebraucht, sodass jede neue Entnahme einer Einzelfallentscheidung bedarf.

„Die Regeln für die Beregnung im Sommer bleiben deshalb in den kommenden Jahren ein wichtiger Bestandteil unserer Wasserstrategie, damit auch in den kommenden Jahrzehnten ausreichend Wasser für alle da ist“, so Umweltdezernent Jens Palandt.

Verstöße gegen die Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Bei erstmaligen, versehentlichen Verstößen klärt die Region Hannover zunächst über die Regeln auf. Handelt es sich um einen wiederholten Verstoß, können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhoben werden.

Dann gilt das Verbot zwar mittags, am Nachmittag aber nicht – der Rasen darf später am Tag also gesprengt werden. Die Vorschrift gilt nur dann, wenn 27 Grad oder mehr sind. Es wird allerdings generell bei großer Sonneneinstrahlung empfohlen, erst in den Abendstunden oder wieder in den frühen Morgenstunden zu beregnen. Andernfalls verdunstet ein großer Teil des Wassers.