Lach-Emoji löste Streit aus
Mann ins Herz gestochen – Freispruch
01.07.2025 – 18:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Angeklagter vor einem Frankfurter Gericht (Symbolfoto): Ein 31-Jähriger ist nach einem Jahr der Untersuchungshaft freigesprochen worden. (Quelle: IMAGO/Jan Huebner/imago)
Ein Streit im Netz führte zu brutalen Szenen auf einem Frankfurter Sportplatz: Ein Jahr saß ein Messerstecher in U-Haft, jetzt kommt er auf freien Fuß.
Das Landgericht Frankfurt hat am Dienstag einen 31-Jährigen freigesprochen, der seinen Kontrahenten mit einem Messerstich ins Herz tötete – nach einem Streit, der mit einem harmlosen Hunde-Foto in den sozialen Medien begonnen hatte.
Die Richter sahen in dem Fall Notwehr als erwiesen an. Der Friedberger war im Juni 2024 auf einem Frankfurter Sportplatz mit einer Mülltonne attackiert worden, nachdem er sich zu einer Auseinandersetzung hatte locken lassen.
Ein Bekannter des Angeklagten hatte zuvor ein Foto seines kranken, an Ausschlag leidenden Hundes gepostet. Das spätere Opfer kommentierte mit einem Lach-Smiley. Daraufhin kam es zu einem Streit, der mit einer Aussprache auf einem Sportplatz in Frankfurt-Unterliederbach enden sollte.
Dort erschien das Opfer jedoch nicht allein, sondern mit mehreren Unterstützern: Als der 31-Jährige sich zurückziehen wollte, verfolgte ihn sein Kontrahent und schlug ihm eine große Mülltonne auf den Kopf – ein Angriff, den das Gericht als lebensbedrohlich einstufte.
Daraufhin hatte der Mann, aus Todesangst, wie er sagte, in Panik sein Messer gezogen – und „ziellos um sich“ gestochen. Ein Stich traf das Herz seines Angreifers, der sofort zusammenbrach und am Tatort starb. Über ein Jahr saß der Mann in Untersuchungshaft – vergeblich. Trotz Freispruch verweigerte das Gericht jede Entschädigung für den Mann. Wer sich in Gefahr begebe, müsse die Folgen allein tragen, urteilte der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik.
Der Angeklagte hatte sich nach der Tat sofort gestellt und von Anfang an seine Schuld eingeräumt. Nach dem Messerstich war er ins nahe Vereinsheim gerannt, hatte sich einen Barhocker als Waffe genommen und auf seine Verfolger gewartet – die nie kamen. Auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hatten in dem Fall einen Freispruch gefordert. Nur die Nebenklage wollte eine Verurteilung wegen Totschlags.
Als „Verkettung vieler unglücklicher Umstände“ bezeichnete der Frankfurter Richter den Fall. An die Angehörigen des Opfers gewandt, sprach er von der Hoffnung, „dass sie einen Weg aus dem Dunkel finden“. Doch auch für den Freigesprochenen bleibe es schwierig: „Mehr als ein Jahr seines Lebens ist für ihn weg.“