Solingen (Nordrhein-Westfalen) – Der syrische Asylbewerber Issa Al Hasan erstach im August 2024 auf dem „Festival der Vielfalt“ in Solingen drei Menschen, verletzte acht weitere schwer. Doch eigentlich hätte er längst nicht mehr in Deutschland sein sollen. Seine Abschiebung war gescheitert, weil er nicht im Flüchtlingsheim angetroffen wurde. Offenbar gängige Praxis!

Schon am 5. Juni 2023 hätte Issa Al Hasan nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Nur einmal klopften die Mitarbeiter der Ausländerbehörde an seiner Tür in der Flüchtlingsunterkunft in Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Doch der Syrer war nicht da. Und damit war die Abschiebung gelaufen!

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Ein Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld erklärte jetzt im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Aufarbeitung des Terroranschlags von Solingen, dass dieses Untertauchen vor dem Abschiebetermin völlig normal sei.

Der Mitarbeiter: „Es kommt öfter vor, dass Personen nicht angetroffen werden, als dass sie angetroffen werden.“ Die Abschiebung sei „völlig im normalen Rahmen abgelaufen.“

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Obwohl Al Hasan noch am Tag zuvor und auch nach der gescheiterten Abschiebung beim Mittagessen in der Unterkunft gesehen wurde, versuchte die Behörde kein zweites Mal, den Flüchtling dort anzutreffen.

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Laut Mitarbeiter wurden die Gemeinschaftsräume, Flure und Toiletten der Unterkunft durchsucht. Nach der damaligen Gesetzeslage durften weitere Zimmer aber nicht betreten werden, denn es habe keine konkreten Hinweise gegeben, dass Al Hasan sich dort aufhalte. Bedeutet: Es reicht vollkommen aus, ins Schlafzimmer des Nachbarn zu „flüchten“, um nicht abgeschoben zu werden.

Weil die Überstellungsfrist nach Bulgarien nicht verlängert werden konnte, wurde Al Hasan Ende August 2023 nach Solingen überwiesen. Nur ein Jahr später tötete er hier drei Menschen, verletzte weitere acht schwer. Er muss sich jetzt wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.