Der frühere Finanzstaatssekretär Heiko Thoms soll neuer deutscher Botschafter in der Ukraine werden. Wie das Nachrichtenportal Politico und die Deutsche Presse-Agentur berichten, folgt Thoms auf Martin Jäger, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird. Das Bundeskabinett will am Mittwoch offiziell über die Personalien entscheiden.
Thoms gilt als ausgewiesener Ukraine-Experte mit langjähriger Erfahrung in internationalen Organisationen wie der EU, der Nato und den Vereinten Nationen. Zuletzt war er maßgeblich an der Aushandlung eines milliardenschweren Hilfspakets der G7 für das von Russland angegriffene Land beteiligt. Das Paket umfasst Kredite in Höhe von 50 Milliarden US-Dollar.
Der 60-jährige Martin Jäger, bislang deutscher Botschafter in Kiew, hatte erst Anfang der Woche Außenminister Johann Wadephul (CDU) bei dessen Besuch in der Ukraine begleitet. Er wird nun Nachfolger von Bruno Kahl an der Spitze des BND. Kahl wiederum übernimmt den Posten als deutscher Vertreter beim Heiligen Stuhl in Rom.
Weitere Botschafterwechsel geplant
Neben dem Wechsel an der Spitze der deutschen Botschaft in Kiew sind weitere Neubesetzungen im diplomatischen Dienst vorgesehen. Die derzeitige Irak-Botschafterin Christiane Hohmann soll nach Norwegen wechseln. Ihre Nachfolge in Bagdad tritt Daniel Krebber an, der bislang im Bundeskanzleramt tätig war.
Daniela Schlegel, bisher Personalbeauftragte im Auswärtigen Amt, wird turnusgemäß neue Botschafterin in Lissabon. Markus Potzel, derzeit deutscher Botschafter im Iran, übernimmt die Leitung der Botschaft in der Schweiz. In Teheran folgt ihm Axel Dittmann, bislang Gesandter an der deutschen Botschaft in Washington.
Ein weiterer Wechsel betrifft den bisherigen Leiter der Kulturabteilung im Auswärtigen Amt, Ralf Beste. Er wird künftig als deutscher Botschafter in Indonesien tätig sein.
Ernennungsverfahren mit mehreren Stufen
Die Besetzung von Botschafterposten folgt einem mehrstufigen Verfahren. Dazu gehört unter anderem das Einholen eines sogenannten Agréments des Gastlandes. Nach dessen Zustimmung stellt der Bundespräsident ein offizielles Beglaubigungsschreiben aus, das der Botschafter oder die Botschafterin bei Amtsantritt dem Staatsoberhaupt des Gastlandes überreicht. (mit dpa)