Ein Türke, der wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner anfangs zehn Jahre alten Stieftochter eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verbüßt hat, darf aufgrund seiner zu Recht erfolgten Ausweisung in die Türkei abgeschoben werden. Das hat die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss von Dienstag, 1. Juli entschieden und damit einen Eilantrag des Mannes gegen die Stadt Moers im Wesentlichen abgelehnt.