Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) genehmigte die Durchsuchung nach rechtlicher Prüfung und kündigte eine weitere Überprüfung durch die Landtagsverwaltung an. „Die Durchsuchung und Beschlagnahme in den Räumen des Landtages bedarf gemäß Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung der Zustimmung des Präsidenten des Landtages. Die dieser Entscheidung zugrundeliegende Prüfung dient ausschließlich der Wahrung der räumlichen Integrität des Parlaments und muss sich daher auf eine Evidenzkontrolle beschränken. Eine Rechtmäßigkeitskontrolle findet dagegen nicht statt“, teilte Schellenberger mit.
Verdacht: unzulässige Zulagen für Politiker mit besonderen Funktionen
„Alle übrigen Fraktionen haben in der Rechnungslegung sowohl für 2021 als auch für 2022 keine zusätzlichen Zahlungen für Funktionszulagen ausgewiesen“, teilte der Verband mit.
Dazu teilt Landtagspräsident Schellenberger mit: „Soweit die Zulässigkeit von Zahlungen für die Ausübung besonderer Aufgaben der Fraktionen Gegenstand der Ermittlungsverfahren ist, informiere ich darüber, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages am 23. November 2023 festgestellt hat, ‚[…] dass nach der geltenden Rechtslage die Fraktionen ihren Mitgliedern weiterhin Aufwendungen erstatten (dürfen), die im Zusammenhang mit der Ausübung besonderer Aufgaben in der Fraktion entstehen. Wenn sie derartige Aufwendungsersatzzahlungen leisten, sind sie gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b FraktG LSA verpflichtet, diese in ihrer Rechnung auszuweisen.'“
Landtag selbst hatte Zulagen im Jahr 2020 reformiert
Nach einer Parlamentsreform von 2020 dürfen zusätzliche Entschädigungen nur noch an bestimmte Funktionsträger wie den Landtagspräsidenten, seine Stellvertreter, Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer gezahlt werden. Darüber hinausgehende Zulagen aus Fraktionsmitteln gelten seither als unzulässig.