Nachfragen hatten die Grünen in der Ratsversammlung am 25. Juni zwar nicht. Aber die Antworten des Wirtschaftsdezernats auf die umfangreiche Anfrage zu den beiden Biomasse-Kraftwerken der Leipziger Stadtwerke hatten es in sich. Denn sie machten deutlich, dass Biomasse – also in diesem Fall Holz aus mitteldeutschen Wäldern – eigentlich keine sinnvolle Alternative für die Energiewende ist.

Im Gegenteil: Ohne Förderung würden beide Biomasse-Kraftwerke in Bischofferode und Piesteritz sofort zum Minus-Geschäft. Und selbst mit Förderung arbeiten sie haarscharf an der Grenze zur Rentabilität. Nur: Bis wann eigentlich?

Wird Biomasse überhaupt noch eine Rolle spielen im Energiemix der Leipziger Stadtwerke? Es sieht nicht so aus. Das seit Jahren geplante Biomasse-Kraftwerk in Kulkwitz liegt inzwischen auf Eis. Dafür habe die Stadtwerke lieber in eine Solarthermieanlage bei Lausen investiert, die Energie wesentlich kostengünstiger erzeugt als ein Biomasse-Kraftwerk.

Vor drei Jahren schon kritisierte Greenpeace den Betrieb der beiden Leipziger Biomasse-Kraftwerke und kritisierte vor allem, dass Holz aus FSC-zertifizierten Wäldern und FFH-Gebieten verbrannt wird. Das vertrage sich einfach nicht mit dem Gedanken der Klimaneutralität. Und klimaneutral seien Biomasse-Kraftwerke sowieso nicht. Sie setzen nun einmal das komplette CO₂ aus den verbrannten Biostoffen frei.

Sensible Informationen

Also fragte die Grünen-Fraktion jetzt einmal ausführlicher nach. Und zwar deutlich, auch wenn das Wirtschaftsdezernat dann auf eine Frage wie „Wie hoch war die Summe der EEG‐Fördermittel in den Jahren 2019 bis 2024 in den beiden Kraftwerken in Bischofferode und Piesteritz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kraftwerk)?“ wieder einmal auswich und auf „sensible Informationen“ verwies.

„Die Höhe der vereinnahmten, anlagenindividuellen Fördermittel hat maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs. Da die Stadtwerke im Wettbewerb stehen, handelt es sich (um) sensible Informationen, die nicht öffentlich geteilt werden sollten (Betriebsgeheimnis). Die Geschäftsführung berichtet jedoch gern im zuständigen Aufsichtsrat der Stadtwerke“, so das Wirtschaftsdezernat in seiner Antwort.

Im Klartext heißt das: Ohne Fördergelder wäre längst in beiden Kraftwerken der Ofen aus. Sie würden sich schlicht nicht mehr rentieren. Oder mit den Worten des Wirtschaftdezernats: „Die Wirtschaftlichkeit der Biomasse-Kraftwerke wurde und wird maßgeblich durch den Marktpreis des verwendeten Brennstoffs und
durch die technische Verfügbarkeit der Kraftwerke beeinflusst.

In den vergangenen Jahren lag die Verfügbarkeit trotz rollierender Instandhaltungsmaßnahmen häufig unterhalb der prognostizierten Performancewerte. Im aktuellen Marktumfeld übersteigt der Brennstoff teilweise den langfristigen Grenzpreis, liegt jedoch weiterhin unterhalb des kurzfristigen Grenzpreises. Der zugrunde gelegte Grenzpreis orientiert sich am jeweils gültigen EEG‐Zuschlagspreis beider Anlagen sowie an den erwartenden fixen und variablen Kostenbestandteilen. Vor diesem Hintergrund ist der wirtschaftliche Weiterbetrieb der Anlagen derzeit mit Risiken behaftet und wird fortlaufend überprüft.“

Ohne Subventionen nicht rentabel

Die Grünen waren wirklich hartnäckig im Fragenstellen. Sie fragten deshalb auch extra nach, ob die beiden Biomasse-Kraftwerke nach 20 Jahren Förderung heute auch ohne Subventionen rentabel wären. Denn die ganze Energiewende ergäbe ja keinen Sinn, wenn die alternativen Kraftwerke nur mit Dauersubventionen überhaupt marktfähig wären.

Und in diesem Fall würde die Antwort schlichtweg „Nein“ lauten, auch wenn das Wirtschaftsdezernat vorsichtiger formuliert: „Wie bereits ausgeführt, war die Rentabilität der Kraftwerke – selbst bei Erlangung der EEG‐Vergütung – angespannt. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen wird ohne Subventionen nicht möglich sein.“

Das sind klare Worte. Und schon eine stärkere Veränderung der Holzpreise würde die Wirtschaftlichkeit der beiden Kraftwerke kippen lassen. Wobei das Wirtschaftsdezernat betont, dass es eigentlich keine Rolle spielt, was für Holz da verbrannt wird. Auch FSC-zertifizierte Wälder und solche in FFH-Gebieten müssten in besonderen Fällen bewirtschaftet werden. Ohne dass weiter ausgeführt wurde, was passiert, wenn der Holznachschub ausbleibt, weil die Wälder vom Feuer oder vom Borkenkäfer gefressen werden.

Dass die Geschäftsführung der Stadtwerke beim Betrieb der beiden Kraftwerke wie auf Holzkohlen sitzt, macht eine weitere Antwort des Wirtschaftsdezernats zur Verfügbarkeit des Holzes deutlich: „Dabei liegt es auch im Interesse des Waldbesitzers, eine möglichst große Menge des gewonnenen Holzes einer hochwertigen und damit auch preislich interessanten Verwendung zuzuführen.

Da die Ansprüche an das eingesetzte Holz bei der energetischen Nutzung am niedrigsten sind, wird hier auch ein geringer Preis für das Holz erzielt. Somit liegt es letztlich im Interesse des Waldbesitzers bzw. Lieferanten, sein Holz einer möglichst hochwertigen Verwendung zuzuführen.

Aufgrund eines massiven Schädlingsbefalls können unverzügliche Holzernten erforderlich sein, um weitere Schädlingspopulationen und damit weiterer Schäden zu vermeiden. Hier kann es zu einer verstärkten energetischen Verwertung kommen, wenn aufgrund der großen Mengen und einer eingeschränkten Qualität das Holz anderweitig nicht nachgefragt wird.“

Einfach weitermachen nach 2031 und 2032?

Nach dem Schädlingsbefall aber versiegt die Quelle. Und so war auch die Frage der Grünen nur zu berechtigt, ob die Stadtwerke sich um eine weitere Förderung für die beiden Biomasse-Kraftwerke bewerben werden, um sie weitere zehn Jahre betreiben zu können. Immerhin – so die Grünen – ist „laut der novellierten EU‐Erneuerbaren‐Energien‐Richtlinie (RED III) ist die Subventionierung von Holzkraftwerken, die Waldholz verbrennen, künftig ausgeschlossen.“

Also was tun? Die Leipziger Stadtwerke scheinen noch unschlüssig. Noch hat man ein bisschen Bedenkzeit, denn die aktuellen Förderverträge laufen erst in den Jahren 2031 und 2032 aus: „Der Zahlungsanspruch laut anzuwendenden Fassungen des EEG beträgt für bestehende Biomasseanlagen zehn Jahre. Der Zeitraum erlischt für Bischofferode 2031 (§ 39 g Abs. 3 EEG 2017) und Piesteritz 2032 (§ 39h Abs. 3 EEG 2021).

Die Stadtwerke evaluieren zum gegebenen Zeitpunkt, ob sie sich um eine Anschlussförderung bewerben. Das hängt vom technischen Zustand der Anlagen ab sowie von den wirtschaftlichen Parametern der Förderkulisse sowie Regulierung und Preis des Brennstoffs.“

Bis dahin freilich dürfte das EU-Recht zu Waldholz auch in nationales Recht umgesetzt sein, wenn die deutschen Regierungen das nicht auch noch mit Absicht vertrödeln. Dann dürfte über beiden Kraftwerken ein ganz großes Fragezeichen hängen. Zukunftsfähig scheint diese Art der Energiegewinnung jedenfalls nicht zu sein.