Angesichts der russischen Aggression geraten internationale Abrüstungsverträge unter Druck. Nun kündigt auch die Ukraine den Austritt aus der Konvention zur Ächtung von Landminen an. Rechtlich ist das gar nicht so einfach.
Minenräumung in der Region Cherson. Die Ukraine gehört zu den am stärksten von Antipersonenminen betroffenen Ländern der Welt.
Chris Mcgrath / Getty
Russland setzt in seinem Krieg gegen die Ukraine in grosser Zahl Antipersonenminen ein. Laut unterschiedlichen Schätzungen sind 20 bis 25 Prozent der ukrainischen Landesfläche durch die heimtückischen Waffen «verseucht», wie es im offiziellen Jargon heisst. Dies macht die Ukraine zu einem der am stärksten von Antipersonenminen betroffenen Länder der Welt.
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Die meisten Opfer sind Zivilisten
Die Regierung in Kiew schafft nun die Voraussetzungen, um im Verteidigungskampf gegen Russland ebenfalls auf dieses Mittel zurückgreifen zu können. Präsident Wolodimir Selenski unterzeichnete einen Erlass über den Austritt aus der sogenannten Ottawa-Konvention.
Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Landminen, wie Antipersonenminen auch bezeichnet werden, weder herzustellen, zu lagern, weiterzugeben noch einzusetzen und alle Bestände zu vernichten. Die Überlegungen dahinter sind humanitärer Natur. Waffen, die bei der Berührung durch einen Menschen explodieren, stellen auch lange nach dem Ende eines Konflikts eine Gefahr für die Bevölkerung dar. Mehr als 80 Prozent aller Minenopfer sind Zivilisten.
Anders als die Ukraine ist Russland dem Abkommen nie beigetreten. Der Austritt soll aus ukrainischer Sicht somit auch gleich lange Spiesse schaffen.
Russlands Nachbarn setzen auf Landminen
«Landminen sind oftmals ein unersetzliches Mittel zur Landesverteidigung», sagte Selenski und verwies dabei auf andere europäische Staaten, die sich bei den Mitteln gegen russische Expansionsgelüste ebenfalls keine Beschränkungen auferlegen wollen.
Die drei baltischen Staaten haben am Freitag die Uno über ihren Entscheid zum Austritt aus der Ottawa-Konvention informiert. Bald nachfolgen dürfte Polen, dessen Parlament vor wenigen Tagen das Austrittsgesuch ratifizierte. Auch Finnland hat angekündigt, die Ottawa-Konvention zu verlassen.
Bereits rechtskräftig ist zudem seit März dieses Jahres Litauens Austritt aus der Konvention, die den Einsatz von Streumunition verbietet. Die Argumentation ist immer eine ähnliche. Die Wiederzulassung geächteter Waffen soll einen Ausgleich zur russischen Überlegenheit an Personal und Material schaffen. Angesichts der russischen Gefahr geraten internationale Abrüstungsverträge unter Druck.
Ein möglicher Einsatzort für ukrainische Landminen wäre etwa die Region nördlich von Sumi, wo die Russen in den vergangenen Wochen mehrere Dörfer eingenommen haben. Militärbeobachter kritisieren schon länger, dass keine ausreichenden Vorkehrungen für einen russischen Angriff getroffen worden seien.
Charles Bechara von der International Campaign to Ban Landmines (ICBL) bedauert, dass in den Debatten über den Austritt aus den Konventionen viel über den militärischen Nutzen, aber nur wenig über die langfristigen Gefahren dieser Waffen gesprochen werde. Die Organisation mit Sitz in Genf war die treibende Kraft hinter der Ottawa-Konvention.
Amerikanische Landminen für die Ukraine
Inwiefern die Ukraine trotz dem noch geltenden Verbot bereits heute Landminen einsetzt, ist umstritten. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch schreibt in einem Bericht von 2023, dass die Antipersonenminen in dem Land grossmehrheitlich von Russland gelegt worden seien, erwähnt aber auch einen ukrainischen Einsatz bei den Kämpfen um die Stadt Isjum. Kiew hat dies nie bestätigt.
Bekannt ist, dass die Ukraine trotz der teilweisen Zerstörung ihrer Bestände aus sowjetischer Zeit noch immer über eine grosse Zahl von Minen verfügt. Zudem haben die USA, die selber der Ottawa-Konvention nicht beigetreten sind, unter Präsident Joe Biden Ende letzten Jahres eine Lieferung von Landminen an die Ukraine beschlossen.
Dabei soll es sich um sogenannte nichtpersistente Minen handeln, die sich nach einer gewissen Zeit deaktivieren oder zerstören und somit eine geringere Gefahr für Zivilisten darstellen. Anders als teilweise behauptet sind allerdings auch solche Minen unter der Konvention geächtet.
Austritt nur zu Friedenszeiten
Selenskis Ankündigung vom Wochenende ist somit weniger eine Kehrtwende als eine Anpassung des Rechtsrahmens an einen längst vorgespurten Kurs. Juristisch seien damit aber nicht alle Probleme ausgeräumt, erklärt Charles Bechara von der ICBL.
Ein Austritt aus der Konvention sei laut Vertragstext nämlich nur zu Friedenszeiten möglich. Bis zum Ende des Krieges bleibe die Ukraine demnach an das Landminenverbot gebunden. An der Erosion internationaler Abrüstungsverträge ändert das nichts.