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Im Prozess gegen Sean „Diddy“ Combs haben die Geschworenen den früheren Rap-Star in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen. In schwerwiegendsten Punkten wurde er jedoch freigesprochen.
Im New Yorker Prozess gegen den US-Rapper Sean „Diddy“ Combs haben die zwölf Geschworenen ihr Urteil verkündet: Sie sprachen ihn in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig, unter anderem wegen Nötigung zur Prostitution.
In Hauptpunkten freigesprochen
In den schwerwiegendsten Anklagepunkten wurde Combs jedoch freigesprochen. Das gilt etwa für den Vorwurf des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung – Vorwürfe, die ihn für den Rest seines Lebens ins Gefängnis hätten bringen können.
Dem 55-jährigen Combs drohen nach dem teilweisen Schuldspruch bis zu zehn Jahre Gefängnis und ein Ende seiner Karriere als erfolgreicher Musikmanager, Modeunternehmer, Markenbotschafter und Reality-TV-Star.