Baut das Geschäftsmodell eines Düsseldorfer Arztes auf Betrug auf – oder wird hier ein „Zahnarzt mit Unternehmergeist“ zu Unrecht beschuldigt? Darüber verhandelt jetzt das Düsseldorfer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-jährigen Dr. dent. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Betrug im besonders schweren Fall vor. Er soll als Geschäftsführer seiner Firma Zahnärzte an verschiedenen Standorten angestellt haben, die ihre Leistungen dann als Selbstständige mit den kassenärztlichen Vereinigungen abrechneten. Der Angeklagte habe sich über Jahre eine zusätzliche Einnahmequelle verschafft, heißt es in der Anklage, die von einem Gesamtschaden von rund 4,3 Millionen Euro ausgeht. Dazu kommen knapp 60.000 Euro an nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen.