Bei allgemeinen Wahlen gibt es keine Altersgrenze für Kandidierende – in den Pfarreien schon. Kirche+Leben fragt nach der Begründung.

 

 

Die diesmal erstmals gültige neue Satzung für Pfarreiräte im Bistum Münster und die Regeln für Kirchenvorstände in den fünf Bistümern in Nordrhein-Westfalen sind eindeutig: Wer das 75. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr in beide Gremien gewählt werden. Mehrere Leserinnen und Leser haben sich bei Kirche+Leben gemeldet – verständnislos.

Auch, weil bei allgemeinen politischen Wahlen das Wahlalter nach oben nicht begrenzt ist: Menschen können bis ins hohe Alter für Gemeinderat,…