Die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz erarbeitet. Das berichtet „Der Spiegel“. Ziel des Gesetzes ist die „unmittelbare Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsvorsorge“ etwa beim Wohnen und der Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme.
Die CDU betonte, Ziel des Berliner Gesetzes sei es nicht, Wohnkonzerne zu enteignen. „Es geht darum, wie das Land eingreifen kann, wenn Fehlentwicklungen des Marktes den Bürgerinteressen schaden“, so CDU-Fraktionschef Dirk Stettner.
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Die Fraktionsvorstände von CDU und SPD hatten sich Ende Juni auf Eckpunkte für das Gesetz geeinigt. Der Entwurf ist eine Reaktion auf den erfolgreichen Volksentscheid von 2021 zur Enteignung großer Wohnungskonzerne und fußt auf Artikel 15 des Grundgesetzes.
Grundgesetz erlaubt Vergesellschaftung
Er lautet: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
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Bei dem Volksentscheid hatten gut 59 Prozent der teilnehmenden Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt.
Ermöglicht den Bundesländern eine soziale Marktregulierung, auch ohne Enteignung
SPD-Fraktionschef Raed Saleh über das Vergesellschaftungsgesetz.
„Die Vergesellschaftung ermöglicht den Bundesländern eine soziale Marktregulierung, auch ohne Enteignung“, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh. Berlin könne etwa die Gewinnmaximierung oder marktorientiertes Verhalten beschränken.
„So könnte das Land allen Vermietern für fünf Jahre einen Preisdeckel vorschreiben“, sagte Saleh. „Das Rahmengesetz bietet dafür eine Grundlage, sodass wir keine Öffnungsklausel des Bundes mehr benötigen.“
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Der Koalitionspartner CDU sieht das etwas anders. „Das neue Gesetz soll einen gesetzlichen Rahmen schaffen, es ist nicht für einen Mietendeckel gedacht“, sagte Stettner. „Den wird es mit der CDU nicht geben.“
Beide Parteien hatten sich schon im Koalitionsvertrag 2023 auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verständigt – Details aber offen gelassen. Saleh hat sich in der Zwischenzeit immer wieder für mehr Regulierungsmöglichkeiten bei den Mieten ausgesprochen.
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Wohnungsmangel und hohe Mieten gelten in Berlin als Dauerproblem. Aus Sicht der SPD wäre ein entsprechendes Gesetz, das ermöglicht, erstmals Artikel 15 des Grundgesetzes anzuwenden, ein historischer Schritt.
Geplant ist, den Gesetzentwurf spätestens Mitte Dezember ins Abgeordnetenhaus einzubringen. Es soll frühestens zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hatte das damalige Mietendeckelgesetz des Berliner Senats vor vier Jahren für verfassungswidrig erklärt, mit der Begründung, das Land Berlin habe gar nicht die Kompetenz dafür, es zu erlassen. (dpa)