Gelsenkirchen. Glück im Unglück hatten drei Besucher in Gelsenkirchen bei Springsteen-Konzert, als ein Teil des Videowürfels herabstürzte. Das wurde jetzt getan.

Nachdem beim Konzert von Bruce Springsteen drei Personen durch ein herabfallendes Aluminium-Element der Videowürfel-Verkleidung verletzt wurden, haben die Betreiber der Veltins-Arena und der FC Schalke 04 nach eigenen Angaben umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und notwendige Maßnahmen „erfolgreich abgeschlossen“. Dadurch sei nun sichergestellt, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann, heißt es am Donnerstag in einer Mitteilung auf der Internetseite der Arena.

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Mehrere Gutachter wurden beauftragt, um zu klären, warum beim Konzert des US-Megastars in Gelsenkirchen ein 1,30 Meter langes und mehrere Kilogramm schweres Teil des Videowürfels hinabstürzte und drei Konzertbesucher im Innenraum glücklicherweise nur leicht verletzte. Die Polizei kam zu der Bewertung, dass das Trio Glück im Unglück hatte: „Es hätte alles viel schlimmer ausgehen können.“ Da baugleiche Teile nach einer unabhängigen Begutachtung durch einen Sachverständigen für den Betrieb des Würfels keine sicherheitsrelevante Funktion besitzen, wurde in Abstimmung mit der Herstellerfirma veranlasst, auch die übrigen Elemente zu entfernen.

Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen in Veltins Arena abgeschlossen

Im Ergebnis stehe nun Folgendes fest, heißt es in der Mitteilung des Stadionbetreibers: „Sämtliche Maßnahmen, um die Sicherheit bei allen Veranstaltungen zu gewährleisten, wurden vorgenommen. Die Betriebsgenehmigung der Arena hat ohne Auflagen Bestand, sodass der Aufbau für das am 11. Juli stattfindende Konzert von Iron Maiden wie geplant beginnen kann“.

Weiter heißt es: „Für den FC Schalke 04 hat die Sicherheit aller Gäste bei jeglichen Großveranstaltungen oberste Priorität. Bei den betroffenen Konzertbesuchern bitten die Veltins-Arena und der S04 um Entschuldigung und wünschen weiterhin eine schnelle und vollständige Genesung.“

Gleichzeitig prüfen die Behörden, ob der Anfangsverdacht für ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bestehe, erklärte ein Polizeisprecher auf WAZ-Anfrage.