Bremen – Die Sommerferien haben in Bremen und Niedersachsen begonnen, und der Zoll gibt wichtige Hinweise für Reisende.
Um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden, informiert der Zoll über die geltenden Reisebestimmungen. Auf der Website www.zoll.de sowie in der Online-Broschüre Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll finden Bürger detaillierte Informationen darüber, welche Souvenirs problemlos mitgebracht werden können und welche Einfuhrmengen für Nicht-EU-Länder gelten.
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Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, wie Großbritannien oder Ägypten, dürfen Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören Tabakwaren, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe.
Innerhalb der EU gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen, jedoch gelten für Genussmittel wie Alkohol und Tabakwaren nationale Verbrauchsteuern. Reisende sollten sich daher auch innerhalb der EU über die geltenden Vorschriften informieren.
Für Waren aus Drittländern oder Sondergebieten gelten die Freimengen nur, wenn diese von den Reisenden selbst mitgeführt werden. Werden die Waren voraus- oder nachgesandt, gelten andere Regelungen.
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt wird geraten, auf Souvenirs aus geschützten Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Der Handel mit solchen Waren ist streng reglementiert und Verstöße werden konsequent verfolgt. Informationen dazu bietet die Website www.artenschutz-online.de.
Pressesprecher Volker von Maurich vom Hauptzollamt Bremen warnt: Damit die schönsten Wochen des Jahres in guter Erinnerung bleiben und es bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine bösen Überraschungen beim Zoll gibt, sollten sich Reisende immer vor Reiseantritt über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren. Denn auch im Reiseverkehr gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.