Bielefeld (ots) –
SB / Bielefeld / Mitte – In der Fußgängerzone der Bielefelder Altstadt rief ein Mann am Donnerstagabend, 03.07.2025, verfassungswidrige Inhalte. Ein Passant informierte die Polizei.
Gegen 19:20 Uhr verständigte ein aufmerksamer 15-jähriger Bielefelder die Polizei. Im Bereich der Obernstraße und Goldstraße rief ein 64-Jähriger syrischstämmiger, jetzt Staatenloser verbotene nationalsozialistische Grußformen. Polizeibeamte konnten den alkoholisierten Bielefelder vor Ort antreffen.
Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Zudem wurde dem Mann ein Platzverweis erteilt.
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