Weil er 32-mal mit einem Messer auf seine Ex-Freundin eingestochen haben soll, muss sich ein 21-Jähriger derzeit wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten eine Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie eine erhebliche Verminderung seiner Schuldfähigkeit. Die Forderungen von Staatsanwaltschaft

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