Schritt für Schritt kommt Leipzig einem neuen Wohngebiet näher, auch wenn es ein heiß diskutierter Prozess auch im Stadtrat ist. Denn auch beim Bauprojekt Heiterblick-Süd prallen die Konflikte aufeinander, mit denen eine wachsende Stadt zu kämpfen hat, wie auch Linke-Stadträtin Dr. Elisa Gerbsch in ihrer kurzen Rede zu einer Vorlage aus dem Stadtplanungsamt deutlich machte. Denn hier prallt die Leipziger Not an bezahlbarem Wohnraum auf die Tatsache, dass für Heiterblick-Süd wertvolle landwirtschaftliche Fläche überbaut werden muss.
Der Großteil der Flächen an der Paunsdorfer Allee gehört der Stadt. Aber nicht alle. Weshalb die Stadt jetzt ganz offiziell eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bebauungsplan Nr. 482 „Stadtquartier Paunsdorfer Allee/Permoserstraße“ erlassen musste, um Spekulationen mit jenen Teilstücken zu verhindern, die noch nicht der Stadt gehören. Baurecht für das Gebiet gleich neben dem Paunsdorf Center wird es wohl erst 2028 geben. Und dabei hatten mehrere Ratsfraktionen schon seit Jahren Druck gemacht. Doch erst 2024 kam es dann zum Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die 25 Hektar in Heiterblick-Süd.
Wohnungen für 4.000 Menschen sollen hier entstehen, die Hälfte davon als geförderter Wohnungsbau, sodass sich auch Normalverdiener in diesem neuen Wohnquartier eine Wohnung leisten können. Bauträger soll die stadteigene Entwicklungsgesellschaft LESG sein.
Aber der bittere Apfel bleibt, wie Dr. Elisa Gerbsch feststellte: dass hier bislang unversiegelte Fläche zugebaut werden soll. Aber der Druck ist gewaltig. Die Wohnungen, die in Leipzig in den letzten Jahren entstanden sind, gehören fast alle zum gehobenen Preissegment, sind also nur für Gutverdiener bezahlbar. Etliche wurden von vornherein als Eigentumswohnungen geplant.
Und große Bauflächen im Inneren der Stadt, auf denen normalerweise auch große Wohnensembles in kommunaler Regie hätten entstehen können, wurden schon vor Jahren von privat aufgekauft und sind teilweise zu unbezahlbaren Spekulationsobjekten geworden.
Und so muss die Stadt ausweichen und sich den Boden in Heiterblick sichern. „Die Stadt ist bereits im Eigentum eines großen Flächenanteils im Planungsbereich. Für die Sicherung eines direkten Steuerungszugriffs sowie die Verringerung von Spekulationsmöglichkeiten soll ein Vorkaufsrecht für die derzeit noch in Privateigentum liegenden Grundstücke ermöglicht werden“, betont das Stadtplanungsamt.
„Bei der Satzung handelt es sich um eine Satzung auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des BauGB. Die Satzung verschafft der Stadt lediglich ein Vorkaufsrecht, aber keine Vorkaufspflicht. Bei dessen Ausübung tritt die Stadt anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag ein. Erst die tatsächliche Ausübung des Vorkaufsrechtes bringt Maßnahmen der Stadt und Kosten mit sich. Ob und, wenn ja, zu welchen Kaufpreisen das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, ist derzeit nicht prognostizierbar. Dies wird, soweit erforderlich, Gegenstand weiterer Vorlagen sein.“
Weshalb die Vorlage auch noch keine weiteren Termine enthält, außer den der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt. Alles andere wird genauso zeitzehrend, bis tatsächlich die Bagger und Kräne anrollen.
Wirklichen Widerspruch aus der Ratsversammlung gab es am 26. Juni nicht. Die Vorlage wurde mit 56 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen.