Eine rechte Demonstration in Münster wurde gestoppt: Laut Polizei sei der starke Eindruck aufgekommen, dass die Teilnehmer „paramilitärisch“ aufgetreten seien. Hintergrund der Kundgebung war die Forderung nach einer Grabstätte für einen verstorbenen Neonazi.
Die von einem starken Polizeiaufgebot begleiteten Demonstrationen im Zentrum von Münster verliefen nach Angaben der Polizei friedlich, aber nicht störungsfrei. Der rechte Aufmarsch mit 130 Teilnehmern wurde am Samstag von der Polizei gestoppt – wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Gewalt- und Einschüchterungsverbot nach dem Versammlungsgesetz NRW. Es gab mehrere Gegendemonstrationen, an denen laut Polizei insgesamt 1200 Menschen teilnahmen.
Ein Polizeisprecher sagte, es sei der starke Eindruck aufkommen, dass die Teilnehmer „paramilitärisch“ aufgetreten seien und dies bedrohlich gewirkt habe. Das sei laut Gesetz verboten. Der Eindruck sei den Angaben zufolge entstanden, weil die Träger der Schwarz-Weiß-Roten Fahnen in zwei Reihen marschiert seien.
Die Polizei stellte die Personalien von 39 Teilnehmern des rechten Aufmarsches fest und prüfte die strafrechtliche Relevanz. Die Teilnehmer am Demonstrationszug leisteten den polizeilichen Maßnahmen widerstandslos Folge und rollten auch die Fahnen ein.
1200 Gegendemonstranten, umfangreiche Polizeimaßnahmen
Bei der Demo wurde dazu aufgerufen, sich für eine Grabstätte für einen verstorbenen bekannten Neonazi in Dortmund einzusetzen. Der Zug wurde 300 Meter vor dem Ludgeriplatz gestoppt, wo die Rechtsdemonstranten eine Kundgebung abhalten wollten. Nach einer rund 90-minütigen Unterbrechung durfte der Zug weiterlaufen und die Kundgebung abhalten. Die Demonstration war bis 20:00 Uhr am Samstag angemeldet.
Unter anderem hatte das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ zu Gegen-Demos aufgerufen. Seitens der Behörden waren umfangreiche Vorkehrungen getroffen worden. Unter anderem hatte die Bundespolizei ein Waffenverbot auf dem Hauptbahnhof Münster verhängt. Die Innenstadt war weiträumig gesperrt, der Busverkehr eingestellt. Berittene Polizei begleitete den Zug.
Am späteren Abend teilte die Polizei mit, es seien insgesamt 75 Strafanzeigen verfasst worden: in 69 Fällen wegen Straftaten nach dem Versammlungsgesetz, in je einem Fall wegen Körperverletzung sowie Bedrohung und zweimal wegen Beleidigung. Zwei Personen wurden wegen des Widerstands gegen Polizei- und Vollstreckungsbeamte in Gewahrsam genommen.
dpa/jho