Berlin – In der Harzer Straße 51 im Berliner Bezirk Neukölln wird eine Kindertagesstätte mit 188 Plätzen gebaut und vom Senat mit 4,2 Millionen Euro gefördert. Der Träger ist mit einem radikalen Moscheeverein verbunden.
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Dieser Zusammenhang wurde nicht etwa von den verantwortlichen Behörden aufgedeckt, sondern durch eine Recherche der Tageszeitung „Welt“ (gehört wie BILD zur Axel Springer SE) in Zusammenarbeit mit dem RBB.
Demnach hat die Senatsbildungsverwaltung im Jahr 2019 unter der damaligen Senatorin Sandra Scheeres (SPD) in großer Naivität oder aufgrund von mangelnder Überprüfung die Förderung für die Kita vergeben.
Als Kita-Träger trat die gemeinnützige Gesellschaft „BNIG gGmbH“ auf und wirkte unverdächtig. Ziel sei „die Förderung der Toleranz und der Völkerverständigung“, hatte sich die BNIG gGmbH in ihre Satzung geschrieben. Das klang gut, war aber offenbar eine Täuschung.
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Denn der Geschäftsführer der BNIG, Mohamed A., hatte von 2010 bis 2017 als Vorsitzender der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands“ (IGS) Karriere im radikal-islamischen Milieu gemacht.
Die IGS wurde vom „Islamischen Zentrum Hamburg“ gegründet, das wiederum als Außenposten der Iran-Mullahs in Deutschland arbeitete und schließlich 2024 vom Bundesinnenministerium verboten wurde.
Zurück zu Mohamed A., dem Geschäftsführer des Kita-Trägervereins: Er gehört dem Vorstand der schiitischen Gemeinde „Torath“ an, die in der Harzer Straße 51 ihre Adresse hat, dort, wo auch die Kita gebaut wird. Die Torath-Gemeinde bezeichnet sich selbst als „Verbindungsbüro des Großgelehrten Ayatullah Ali al-Husaini as-Sistani für Deutschland“.
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Dieser Großayatollah Sistani residiert als einer der wichtigsten Führer der Schiiten im Irak. Er rechtfertigt die Zwangsehe und den Geschlechtsverkehr mit Mädchen ab neun Jahren. Als der Chef der Terrororganisation Hizbullah, Hassan Nasrallah, im September 2024 vom israelischen Militär getötet wurde, bezeichnete ihn Sistani als „großen Märtyrer“ und „einzigartigen Führer“ im Kampf gegen Israel.
Der jetzt verantwortliche Staatssekretär Falko Liecke (CDU) sagt, er hätte die Fördergelder nicht genehmigt. Er hat ein Problem: Er kann dem Trägerverein die Genehmigung jetzt nur noch entziehen, wenn er eindeutige Beweise für verfassungsfeindliches Handeln vorlegt, die das Verwaltungsgericht anerkennen würde.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Es rächt sich jetzt der fahrlässige Umgang der Politik mit islamischen Vereinen, die garantiert ein anderes als das freie Berlin anstreben und dabei gar nicht ernst genommen werden.
Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie an: gunnar.schupelius@axelspringer.de