(Symbolfoto: Pixabay)

Die Alkoholverbotszone am Platz der Deutschen Einheit ist am Montag, 30. Juni, ausgelaufen.

Nach eingehender Prüfung kam das Rechtsamt im Juni dieses Jahres zum Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Allgemeinverfügung nicht mehr gegeben sind, da sich aus den vorliegenden Stellungnahmen der Landes- und Stadtpolizei keine konkrete Gefahr ableiten lässt.

Das Alkoholverbot ist in Form einer Allgemeinverfügung nach Paragraf 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ergangen. Als Ermächtigungsgrundlage hierfür wurde Paragraf 11 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) herangezogen. Paragraf 11 HSOG setzt auf Tatbestandsseite eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung voraus.

Gemeinsam mit den Polizei- und Ordnungsbehörden sowie dem Präventionsrat wird die Lage am Platz der Deutschen Einheit weiter beobachtet und die Auswirkungen des Auslaufens der Alkoholverbotszone evaluiert.

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)

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