Anreize für eine private und betriebliche Vorsorge sollen geprüft werden, um Eigenanteile zusätzlich abzusichern.
Dies ist die Vorgabe für die am Montag, dem 7. Juli, konstituierte Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft, um die Grundlagen für die angekündigte „große Pflegereform“ zu schaffen.

Wie sollen die Familien, die bereits heute am Existenzminimum leben und sich gezwungen sehen die Pflegebedürftigen zu Hause zu pflegen, vorsorgen?
Der in Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1 GG enthaltenen Sozialstaatsgedanke wird weiter ausgehöhlt. Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht die Ausnahmen für Multimillionäre allein bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Bemessungsgrenzen bei der Pflegeversicherung müssen fallen. Nur bei einer Verbreitung der Einnahmesituation kann die Pflege den notwendigen Stellenwert erhalten. Die Verarmung verlangsamt werden.

Die steuerpolitischen Entscheidungen der letzten Jahre haben die Ungleichheit in Deutschland erhöht statt gesenkt (vgl. www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15991-sozialer-ausgleich-durch-sozialstaat-und-steuersystem-zu-wenig-66856.htm).

Eine Pflegereform, die

  • nur die Einrichtungsträger und deren Erlöse im Blick hat und 
  •  „Glücklichen“ die einen Einrichtungsplatz ergattern konnten entlasten soll, 

verdient den Namen Reform nicht.

900.000 Bewohner, keine 15 % der Pflegebedürftigen sollen entlastet werden. Wann werden die über 5 Millionen Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen wach und fordern die Parteien und deren Gremienvertreter den Sozialstaat wieder zu beleben.
Es bedarf einer Abkehr von „Privat vor Staat“.
Gewinne auf Kosten der sozialversicherten Bürger staatlich zu sichern ist unsozial und unethisch, wie auch die soziale Daseinsvorsorge allein den Bürgern aufzubürden.

Wir wollen keine weitere Verarmung, keine amerikanischen Verhältnisse.

Gebt den armen Menschen gute Gründe zur Wahl zu gehen. Derzeit finden sie keine Partei mehr, die ihnen ein Angebot macht, niemand fragt sie nach ihren Interessen und keiner setzt sich für ihre Belange ein. In den Wahlprogrammen findet sich vielleicht das Wort Pflege, doch nicht die Selbstverpflichtung zur politischen Daseinsvorsorge.

Die Sorge um die Senioren ist

  • eine KANN-Leistung. 
  • Kein Geld, keine Leistung, 

deshalb die private Vorsorge! Aber von was?

Fragen Sie vor Ihrer Entscheidung zur Kommunalwahl im September die Kandidaten der Parteien und  insbesondere die Bürgermeisterkandidaten nach ihrem konkreten Standpunkt. Oft kennen Sie nicht die Anzahl der Pflegeplätze in der Kommune, noch weniger die Anzahl der anerkannten  Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit.
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!

Siehe auch: Zukunft der Pflege