Femizid in Berlin
Lebenslange Freiheitsstrafe für Ex-Partner
08.07.2025 – 01:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Schild weist auf das Landgericht Berlin hin (Symbolbild): Rund zehn Monate nach der Tat folgte die Urteilsverkündung. (Quelle: Jens Kalaene/dpa)
„Lass mich in Ruhe, vergiss die vier Jahre“ – das waren ihre letzten klaren Worte an ihn. Dann zog der 46-Jährige das Messer.
Ein 46-jähriger Mann ist wegen des Mordes an seiner Ex-Partnerin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den türkischen Staatsangehörigen am Montag des Mordes an der 28-jährigen Griechin schuldig. Der Vorsitzende Richter Thomas Groß sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Besitzdenken heraus gehandelt hatte.
Die 28-Jährige erlitt insgesamt 28 Stich- und Schnittverletzungen. Sie starb kurze Zeit später in einem Krankenhaus. „Sie konnte nicht gerettet werden“, stellte der Richter fest. Die Frau lebte mit zwei Kindern aus einer anderen Beziehung in einem Mehrfamilienhaus und war als alleinerziehende Mutter berufstätig.
Die Beziehung zwischen dem gelernten Koch und der 28-Jährigen hatte mehrere Jahre gedauert. Im Mai 2024 trennte sich die Frau von dem 46-Jährigen. Grund waren unter anderem seine Kontrollversuche – so hatte er ihr das Mobiltelefon weggenommen, wie im Prozess bekannt wurde.
„Sie fand klare Worte, um ihn zurückzuweisen“, erklärte Richter Groß. „Lass mich in Ruhe, vergiss die vier Jahre“, habe sie zu ihm gesagt. Dennoch fuhr der Mann immer wieder zu ihr. Am Tatabend baute er sich schließlich vor ihr auf, zog ein Messer und stach zu. Aus niedrigen Beweggründen habe der Angeklagte die Frau getötet, so das Gericht. „Er konnte die Trennung nicht akzeptieren.“
Der 46-Jährige wurde noch am Tattag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Vater von einem Sohn und drei Töchtern äußerte im Prozess Bedauern für seine Tat. Seine beiden Verteidiger plädierten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags, stellten jedoch keinen konkreten Strafantrag.
Die Staatsanwaltschaft bewertete die Tat als Femizid – einen Mord an einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin auf lebenslange Freiheitsstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.