Für seine Beteiligung an einem kriminellen Netzwerk von Autohändlern muss ein 50-Jähriger jetzt mehr als drei Jahre in Haft. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn am Dienstag unter anderem wegen schwerer gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und einem Monat und ordnete die Einziehung von 800.000 Euro an. Die Europäische Staatsanwaltschaft hatte einen Gesamtschaden von 2,8 Millionen Euro berechnet. Der Angeklagte hatte die Taten vollumfänglich und bereits im Ermittlungsverfahren gestanden.
Zuvor waren Teile der Vorwürfe eingestellt worden, in der Anklageschrift war es ursprünglich um einen Steuerschaden von mehr als sechs Millionen Euro gegangen. Der erste Tatkomplex umfasste dabei die gemeinschaftliche Steuerhinterziehung mit einem ehemaligen Zahnarzt und dessen Autohandel mit Sitz in Düsseldorf. Dabei hatte sich der 50-Jährige unter anderem um die Kontrolle von Online-Anzeigen von Fahrzeugen und die Überführung nach Portugal und in andere EU-Länder gekümmert. Der Mittäter war bereits im vergangenen Oktober zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Die eigenständige Steuerhinterziehung des 50-Jährigen, der auch selbst als Fahrzeughändler tätig war, seine Firma aber von der Wohnung aus betrieb und nicht anmeldete, wurde hingegen nach einer Verständigung aller Prozessbeteiligten nicht mehr in das Urteil einbezogen. Der Mann hatte sämtliche Vorwürfe gestanden und das Verfahren, das ursprünglich bis Oktober dauern sollte, erheblich verkürzt, ein Umstand, den ihm die Kammer jetzt zugute hielt.
Die Ermittlungen gegen ihn waren Teil des Komplexes „Huracán“ zu einem Kriminellen-Netzwerk, das für Steuerhinterziehung in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro verantwortlich ist. Vor zwei Jahren hatten Ermittler bei Durchsuchungsaktionen in sieben europäischen Ländern unter anderem Luxusautos und Immobilien beschlagnahmt. Bei dem 50-Jährigen waren damals mehr als 50.000 Euro in bar und zwei Luxusautos sichergestellt worden.