Das Oberverwaltungsgericht bestätigt eine Entscheidung aus erster Instanz. Zum zweiten Fraktionsausschluss dauert der Rechtsstreit aber noch an.
Zweimal wurde der AfD-Kreisvorsitzende Nico Köhler aus der Fraktion seiner Partei im Chemnitzer Stadtrat ausgeschlossen. Zumindest der erste dieser Ausschlüsse war rechtswidrig. Das erklärten nun auch die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen, die eine Entscheidung des Chemnitzer Verwaltungsgerichts damit bestätigten.
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