München – Die Vertreter der beiden Kontrahenten werden wohl keine Spezis mehr. Vor dem Landgericht München stehen sich derzeit die beiden Getränkehersteller Paulaner und Berentzen gegenüber. Es geht um das Design und die Farben einer Cola-Mix-Flasche. Und auch eine Tapete spielt im Markenstreit eine Rolle.
Paulaner klagt gegen Berentzen-Design
Ist das Design des von Berentzen vertriebenen Cola-Mischgetränks „Mio Mio Cola+Orange Mische“ dem der bekannten Paulaner „Spezi“-Flaschen zu ähnlich? Ja! Das sagt die Paulaner Brauerei Gruppe und hat deshalb Berentzen verklagt. Der Streitwert vor Gericht liegt bei 250.000 Euro. Die Richter im Saal 301 des Landgerichts nahmen vier Flaschen der beiden Produkte daher genau unter die Lupe.
Wie argumentiert Paulaner? Die Münchner Brauerei hat das Wellen-Design seiner Flasche schützen lassen und vertritt die Ansicht, dass das Design von Berentzen dem eigenen zu ähnlich ist. Auch die Farben seien teilweise mit bloßem Auge nicht zu unterscheiden.
Fließendes Design, knallige Farben: das Design der „Spezi“-Flaschen von Paulaner.
Foto: Lennart Preiss/dpa
Studenten-Tapete inspirierte Flaschen-Gestaltung
Wie verteidigt sich Berentzen? Farbenfrohe Gestaltung, so argumentiert der Getränke-Konzern, sei doch bei Cola-Mix-Getränken wirklich keine Seltenheit. Und außerdem seien auf dem Etikett der „Mio Mio“-Flaschen keine Wellen zu sehen – sondern Kreise abgebildet. Und wo die herkommen, das schildert Berentzen dann auch gleich: von einer Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs.
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Paulaner hat seine Konkurrenz wegen des Spezi-Designs schon einmal verklagt. Es war im März, als das Landgericht in einem ähnlichen Fall zugunsten der Münchner entschied: Hierbei ging es um die „Brauerlimo“ der Homburger Karlsberg Brauerei.
Das Urteil soll am 5. August verkündet werden
Und wie stehen die Chancen für die Münchner im aktuellen Rechtsstreit? Der Ausgang soll relativ offen sein – vieldeutig sagte der Vorsitzende Richter Vincent Mayr laut Deutscher Presseagentur (dpa) am Ende der mündlichen Verhandlung: „Es kann so oder so ausgehen.“ Das Urteil will er am 5. August verkünden.