Es geht weiterhin nur schleppend voran im Verfahren gegen einen 59-jährigen Niederländer vor der zweiten Großen Strafkammer das Landgerichts Mönchengladbach, dem die Staatsanwaltschaft bandenmäßigen Handel mit Cannabis in nicht geringen Mengen und damit Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz vorwirft. Unter anderem soll sich nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft der Angeklagte mit weiteren Tatbeteiligten zusammengeschlossen haben, um durch die Errichtung mehrerer Cannabisplantagen erhebliche Gewinne durch den Verkauf zu erwirtschaften.