Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen Mediziner aus Schleswig-Holstein. Er soll „vorwiegend lebensältere Patienten“ getötet haben.

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In Schleswig-Holstein wird gegen einen Arzt aus dem Kreis Pinneberg wegen mutmaßlicher Tötung von vorwiegend lebensälteren Patienten ermittelt. Eine Sonderkommission wurde eingerichtet, und es gab bereits Obduktionen und Exhumierungen. Es handelt sich derzeit um einen Anfangsverdacht, und die Ermittlungen könnten mehrere Wochen dauern. Weitere Details werden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben.

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Schleswig-Holstein: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen Schleswig-Holsteiner Arzt wegen des Verdachts auf Tötung mehrerer Patienten.

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen Schleswig-Holsteiner Arzt wegen des Verdachts auf Tötung mehrerer Patienten.
© Maximilian Koch/​dpa

In Schleswig-Holstein wird wegen der mutmaßlichen Tötung „mehrerer vorwiegend lebensälterer
Patienten“ gegen einen Arzt ermittelt. Das teilten Staatsanwaltschaft und Polizei in
Itzehoe mit. Informationen über die Zahl der Verdachtsfälle und den Arzt gaben sie aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht bekannt. Der verdächtige Mediziner
soll aber aus dem Kreis Pinneberg stammen.

Die Ermittler richteten eine
Sonderkommission ein. In dem Zusammenhang hätte es bereits Obduktionen und Exhumierungen gegeben, weitere zurückliegende Todesfälle würden nun überprüft, teilten die Ermittler mit. 

Bisher nur ein Anfangsverdacht

Laut Staatsanwaltschaft und Polizei handelt es sich derzeit um einen Anfangsverdacht. „Ob sich die
gegenwärtigen Vorwürfe bestätigen, wird sich am Ende der Ermittlungen
zeigen“, sagten die Ermittler. Es gelte die
Unschuldsvermutung.

Die umfangreichen Ermittlungen und rechtsmedizinischen Untersuchungen könnten demnach mehrere Wochen dauern.
Weitere Angaben zu dem Fall würden derzeit nicht gemacht.

Ein Anfangsverdacht ist nach deutschem Recht die
schwächste Verdachtsstufe. Er erlaubt zwar die Einleitung von
strafrechtlichen Ermittlungen, für die Anordnung von
Untersuchungshaft ist dagegen ein dringender Tatverdacht notwendig.

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