Berlin – Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (52, CDU) sprach im Windräder-Streit bereits ein Machtwort. Jetzt wird das umstrittene Habeck-Gesetz auch auf Bundesebene angefasst.
230 bis 270 Meter hohe Windrad-Anlagen, dazu Betonpisten und -fundamente, inmitten von Landschaftsschutzgebieten, Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitaten.
BILD berichtete ausführlich über die bevorstehende Flächenplan-Änderung in acht Natur-Arealen (Grunewald, Jungfernheide, Karolinenhöhe/Gatower Rieselfelder, Blankenfelde/ Arkenberge, Buchholz Nord, Wartenberg/ Falkenberg, Teufelsberg, Krummendammer Heide).
Die geplanten Windenergiegebiete: 1a, 1b, 1c: Blankenfelde/ Arkenberge, 02: Buchholz Nord, 03a, 03b, 03c: Landschaftsraum Wartenberg/ Falkenberg, 04: Krummendammer Heide, 05a, 05b, 05c: Grunewald, 06: Teufelsberg, 07a, 07b, 07c: Gatower Rieselfelder/Karolinenhöhe, 08: Jungfernheide
Foto: Senatsverwaltung für Stadtentwi
So kommt die Hauptstadt aus dem Windrad-Murks
Der CDU-Bundestagsabgeordneter Adrian Grasse (50), der in Steglitz-Zehlendorf seinen Wahlkreis hat, setzte sich für eine Änderung des sogenannten Windenergieflächenbedarfsgesetzes des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (55, Grüne) ein: Er drehte an einer Stellschraube, um Berlin – und andere Stadtstaaten mit wenig Fläche – zum Großteil von den Verpflichtungen zu befreien.
NABU-Chef Rainer Altenkamp und CDU-Bundestagsabgeordneter Adrian Grasse vor Ort im Planungsgebiet 5 b im südlichen Grunewald. Auch der NABU lehnt Baumfällungen für Windräder ab
Foto: Olaf Wagner
Darum geht es: Um die Klimaschutzziele zu erreichen, beschloss die Ampel-Regierung 2022, dass 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen sollen.
Berlin wurde verpflichtet, bis Ende 2027 einen Anteil von 0,25 und bis Ende 2032 einen Anteil von insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen (etwa 446 Hektar).
Das Gesetz erlaubt den Bundesländern aber auch, Flächenanteile per Vertrag an andere Bundesländer abzugeben. Aber noch während der Suche nach möglichen Flächen endete die Frist – am 31. März 2024!
Die Frist soll nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Berlin könnte seine Flächen durch Übertragung auf ein anderes Bundesland um bis zu 75 Prozent laut Gesetz reduzieren. Das wurde am Dienstag im Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen. Am Donnerstag soll der Bundestag darüber abstimmen.
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„Mit der Fristverlängerung bekommt Berlin weiterhin die Möglichkeit, auszuweisende Flächenanteile für Windenergiegebiete an andere Länder abzutreten“, so Grasse. „Bedeutende Naturschutz- und Erholungsgebiete in unserer Stadt wie im Grunewald, auf den Rieselfeldern in Spandau oder auf Flächen in Pankow und Lichtenberg könnten somit dauerhaft von Windrädern verschont und in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.“
Noch bis zum 11. Juli können Bürger bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans für Windenergiegebiete in Berlin mitmachen (Formular zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit). Bisher wurden rund 1300 Stellungnahmen eingereicht.