Ein jahrelanger Rechtsstreit ist vorbei: Die Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf umbenannt werden. Das Oberverwaltungsgericht wies einen Antrag auf Berufung zurück.

Schließen
Artikelzusammenfassung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beendet jahrelangen Rechtsstreit um Umbenennung der Mohrenstraße. Antrag auf Berufung abgewiesen, Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Straße soll bald Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen, benannt nach afrikanischem Philosophen und Rechtswissenschaftler. Grüner Bezirk Mitte will Umbenennung, Anwohner scheitern vor Gericht. Kontroverse um rassistische Konnotation des bisherigen Straßennamens.

Dies ist ein experimentelles Tool. Die Resultate können unvollständig, veraltet oder sogar falsch sein.

Gefällt mir

Gefällt mir

Gefällt mir nicht

Gefällt mir nicht

Send

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen jahrelangen Rechtsstreit um die Umbenennung der Mohrenstraße beendet. Das Gericht wies einen Antrag auf Berufung gegen ein bereits getroffenes Urteil ab. Damit bestätigte es die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit darf die Straße bald den neuen Namen Anton-Wilhelm-Amo-Straße tragen. 

Der um 1703 im heutigen Ghana in Westafrika geborene Amo war als Kind nach Deutschland verschleppt worden. Er war hierzulande der erste bekannte Philosoph und Rechtswissenschaftler afrikanischer Herkunft.

Der von den Grünen geführte Berliner Bezirk Mitte will die Mohrenstraße
schon länger umbenennen. Dagegen hatten Anwohner geklagt und vor dem Verwaltungsgericht verloren. Ein Anwohner hatte daraufhin eine Berufung beantragt. Die Bezirksverantwortlichen halten den bisherigen Straßennamen wegen des Begriffs „Mohr“
für rassistisch.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.