Mehr als die Hälfte der Verdächtigen war jünger als 21 Jahre: Das zeigt die Kinderpornografie-Statistik des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) für das Jahr 2024.
Laut Polizei wurden im Jahr 2024 in Hessen insgesamt 5270 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie registriert. Mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen (52,9 Prozent) war dabei jünger als 21 Jahre. Davon waren 16,7 Prozent noch Kinder, 26,4 Prozent Jugendliche ab 14 Jahren und 9,8 Prozent Heranwachsende – also junge Erwachsene bis 21 Jahre, für die noch das Jugendstrafrecht gilt.
Jugendliche Tatverdächtige bei aktueller Razzia
Auch bei einer aktuellen Großrazzia wurden wieder jugendliche Beschuldigte ermittelt. Vom 30. Juni bis 4. Juli durchsuchten die Ermittler insgesamt 59 Wohnungen und Häuser in mehreren hessischen Städten, darunter auch in Wiesbaden.
So richteten sich die neuesten Ermittlungen gegen 57 Beschuldigte – 52 Männer und fünf Frauen im Alter von 15 bis 71 Jahren. Ihnen wird überwiegend die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie vorgeworfen. In zwei Fällen steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Raum.
Außer in Wiesbaden fanden die Durchsuchungen auch in Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel und Offenbach am Main statt. Außerdem waren mehrere Landkreise betroffen. Die Ermittler stellten insgesamt 460 Gegenstände sicher, darunter vor allem Speichermedien. Diese werden nun ausgewertet. Neun Beschuldigte mussten mit zur Vernehmung auf die Dienststelle, festgenommen wurde niemand. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten nicht miteinander in Verbindung.
Wann sich Minderjährige strafbar machen
Doch wie kommt es dazu, dass so viele minderjährige Tatverdächtige erfasst werden? Die Polizei erklärt dazu: Minderjährige Tatverdächtige handeln teilweise aus Unwissenheit, etwa wenn sie kinderpornografische Inhalte über soziale Medien oder Messenger unreflektiert verbreiten. Das Strafrecht unterscheide dabei nicht, wer die Inhalte versendet. Auch Jugendliche und Heranwachsende, die sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen, herunterladen oder teilen, können sich strafbar machen.
Bei der Strafverfolgung von Jugendlichen stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund, so das HLKA. Oft reiche bei einsichtigen und kooperativen Jugendlichen bereits ein Erziehungsgespräch und die Pflicht zur Löschung der strafrechtlich relevanten Inhalte. Je nach Fall können aber auch Durchsuchungen und schärfere Sanktionen nötig werden.
So bilden junge Menschen bis 21 Jahre auch bei sexuellen Missbrauchsdelikten von Kindern und Jugendlichen eine große Tätergruppe. Von den 1159 registrierten Fällen in Hessen im Jahr 2024 lag die Anzahl der erfassten Tatverdächtigen, die jünger als 21 Jahre waren, laut Polizei bei 35,2 Prozent.
Wo man sich Hilfe holen kann
Die hessische Polizei hat eine Beratungs- und Hilfehotline zur Prävention und Aufklärung über die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie eingerichtet. Unter der Rufnummer 0800 – 55 222 00 können sich hilfesuchende Eltern und junge Menschen an die Präventionsexperten wenden.