Als Anfang Februar eine Bekannte einen Fußball-Profi des FC Augsburg wegen eines „Sachverhalts mit sexuellem Hintergrund“ anzeigt, reagiert die Augsburger Staatsanwaltschaft schnell und rigoros. Sie beantragt einen Haftbefehl, den das Amtsgericht Augsburg auch erlässt. Der Bundesliga-Spieler muss wegen angeblicher Fluchtgefahr drei Tage in Untersuchungshaft. Ein paar Tage später wird der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, Ende März endgültig aufgehoben. Schon damals konnte dies als ein Indiz dafür gelten, dass sich der schwere Vorwurf bei den Ermittlungen nicht erhärtete. Drei Monate später sind die Ermittlungen abgeschlossen.

  • Robert Götz

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