Nach dem Kruzifix-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes prüft das Kultusministerium mögliche Folgen für die Schullandschaft. Man setze sich intensiv mit der Urteilsbegründung auseinander, sagte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) am Donnerstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Es bleibe aber klar: „Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe – Werte, die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen.“

Ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Das hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden.

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Zwei ehemalige Schülerinnen hatten dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war – und bekamen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule „verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen“.

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Er sieht in der „Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit“. Zur Begründung der Entscheidung heißt es: „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert.“

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Die Revision wurde nach Gerichtsangaben nicht zugelassen – dagegen kann binnen einer Woche Beschwerde eingelegt werden.

Der bayerische evangelische Landesbischof Christian Kopp betonte den Wert der Religionsfreiheit. Gerade in einem Staat, der die Religionsfreiheit schützt, sei es wichtig, dass Räume wie staatliche Schulen weltanschaulich neutral seien, sagte er dem epd. „Glaube darf nie Zwang sein. Er lebt aus der Freiheit. Diese Freiheit zu wahren, ist ein hohes Gut, das wir als Kirche mitverantworten.“ (dpa, epd)