Meta-Konzern unter einer Lupe

Mehrere EU-Staaten nehmen die Geschäftspraktiken des US-Konzerns unter die Lupe

(Bild: Cristian Valderas/Shutterstock.com)

Facebook-Mutterkonzern werden unfaire Geschäftspraktiken im Online-Werbemarkt vorgeworfen. Auch andernorts in Europa drohen Meta Gerichtsverfahren.

Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence hat eine Untersuchung gegen den US-Technologiekonzern Meta Platforms eingeleitet, wie die französische Finanzzeitung Les Echos berichtet.

Dem Facebook-Mutterkonzern wird vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung im Online-Werbemarkt zu missbrauchen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Meta soll demnach den Zugang zu Partnerschaften für die Verifizierung von Werbeanzeigen in unfairer Weise beschränkt haben.

Die Bedingungen für solche Partnerschaften seien intransparent, diskriminierend und unfair gewesen, heißt es in der Mitteilung. Die Untersuchung dürfte mehrere Monate dauern. Ein Urteil über eine mögliche Schuld von Meta sei damit noch nicht gefällt, betonte die Behörde.

Ein Sprecher der Autorité de la concurrence erklärte gegenüber Reuters, dass das Verfahren auf eine Beschwerde der Werbeplattform Adloox vom Oktober 2022 zurückgeht. Adloox wurde mittlerweile vom US-Unternehmen Scope3 übernommen.

Einstweilige Maßnahmen gegen Meta verhängt

Infolge der Beschwerde hatte die französische Wettbewerbsbehörde im Mai einstweilige Maßnahmen gegen Meta verhängt. Demnach muss der Konzern neue Kriterien für den Zugang zu Partnerschaften in den Bereichen „Viewability“ und „Brand Safety“ festlegen und veröffentlichen. Zudem soll die Aufnahme von Adloox in diese Partnerschaften beschleunigt werden.

Die einstweiligen Maßnahmen bleiben so lange in Kraft, bis eine endgültige Entscheidung in dem Fall getroffen wird. Meta erklärte, man werde die Entscheidung des Gerichts abwarten. Das Unternehmen glaube jedoch, dass die italienische Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie die Harmonisierung des Urheberrechts in Europa untergrabe.

„Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine einheitliche Gesetzgebung ist, da Fragmentierung Innovation behindert und Unsicherheit schafft“, sagte ein Meta-Sprecher.

Klage von Medienunternehmen in Spanien

In Spanien muss sich Meta im Oktober in einem ähnlich gelagerten Fall vor Gericht verantworten. Mehr als 80 Medienunternehmen haben dort eine Klage in Höhe von 551 Millionen Euro eingereicht. Sie werfen dem Konzern unlauteren Wettbewerb vor. Bereits im April hatten französische Medienunternehmen, darunter TF1, France TV und BFM TV, angekündigt, Meta wegen angeblich rechtswidriger Geschäftspraktiken zu verklagen.

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Im Februar reichten zudem Online-Bürgerrechtsaktivisten in Europa Beschwerden gegen die Werbepraktiken von Meta ein. Auch auf EU-Ebene gerät der US-Konzern zunehmend unter Druck. Am Mittwoch verhängten EU-Wettbewerbshüter Geldbußen gegen Meta und Apple wegen Verstößen gegen das EU-Recht.

Meta drohen zudem tägliche Strafzahlungen, wenn das Unternehmen sein „Bezahl-oder-Zustimmungs-Modell“ nicht an die Vorgaben des EU-Kartellrechts anpasst.

Nationale Maßnahmen zur Stärkung von Verlagen zulässig

In einem separaten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte ein Generalanwalt am Donnerstag erklärt, dass die EU-Mitgliedstaaten das Recht haben, eigene Maßnahmen zur Stärkung der Position von Verlagen gegenüber großen Online-Plattformen zu ergreifen.

Voraussetzung sei, dass diese nicht die Vertragsfreiheit untergraben. Hintergrund ist ein Streit zwischen Meta und der italienischen Kommunikationsbehörde AGCOM über eine Gebühr, die der US-Konzern in Italien an Verlage für die Nutzung von Ausschnitten ihrer Nachrichtenartikel zahlen muss. Meta hatte infrage gestellt, ob solche nationalen Maßnahmen mit den Rechten vereinbar sind, die Verlagen bereits durch das EU-Urheberrecht eingeräumt werden.

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Der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar betonte jedoch, dass die von der EU beabsichtigten Rechte für Verlage über die bloße Möglichkeit hinausgehen, sich der Nutzung ihrer Inhalte zu widersetzen, wenn sie dafür nicht bezahlt werden.

Vielmehr gehe es darum, die Bedingungen festzulegen, unter denen diese Veröffentlichungen tatsächlich genutzt werden, und es den Verlagen zu ermöglichen, einen fairen Anteil an den Einnahmen zu erhalten, die die Plattformen aus dieser Nutzung erzielen, so Szpunar. Der EuGH folgt in den meisten Fällen den Empfehlungen seiner Generalanwälte. Ein Urteil in dem Verfahren wird in den kommenden Monaten erwartet.