Wer Großveranstaltungen in Wiesbaden wie das Wilhelmstraßenfest besucht, muss mitunter auch einmal eine Toilette aufsuchen. In der Regel werden bei solchen Events Toilettenwagen bereitgestellt. So war es auch wieder beim Theatrium in diesem Jahr. Doch umsonst ist die Nutzung dieser Anlagen nicht. Das gefällt nicht jedem.
Kann Stadt Kosten übernehmen?
So bemängelt ein Leser, dass die Nutzungsgebühr von einem Euro „Wucher“ sei. Er fragt: „Warum ist die Toilettenbenutzung nicht kostenlos?“ Seiner Meinung nach sollten die Kosten für die Toiletten-Container aus den eingenommenen Standplatzgebühren bezahlt werden. Wie steht die Stadt Wiesbaden zu dieser Forderung?
Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass die Toiletten aufgrund der gestiegenen Kosten für die Toiletten-Infrastruktur sowie Reinigung bereits seit mehreren Jahren nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden könnten. „Die Kosten für die Toiletten-Container, Personal und Material sind stark gestiegen, die Gebühr deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab.“
Auch der Vorschlag anderer, die Einnahmen aus der Kurtaxe in kostenlose Toilettenangebote zu investieren, sei nicht möglich. „Die Gelder der Kurtaxe sind zweckgebunden“, heißt es aus der Verwaltung. So teilte die Stadt schon im letzten Jahr mit, dass die Kurtaxen-Gelder dafür genutzt würden, um beispielsweise Kultur- und Freizeitinitiativen sowie Vereine zu unterstützen (wir berichteten). Die Einnahmen gingen an TriWiCon (Eigenbetrieb für Messe, Kongress und Tourismus) beziehungsweise die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH.
Diese sind zuständig für den Betrieb der Veranstaltungshäuser RheinMain CongressCenter, Kurhaus Wiesbaden, Jagdschloss Platte sowie der Tourist Information Wiesbaden. Darüber hinaus führen diese zahlreiche Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Rheingauer Weinwoche oder den Sternschnuppenmarkt, durch. Zudem kümmern sie sich um die Instandhaltung der Kuranlagen inklusive dem Kurpark.
Ausnahmen bei Toiletten-Gebühr
Ganz grundsätzlich, so die Verwaltung, sei die Toiletten-Gebühr bei den Großveranstaltungen im öffentlichen Raum in Wiesbaden obligatorisch. Allerdings gebe es kleinere Veranstaltungen, die hiervon abweichen, wie zum Beispiel der Kindersternschnuppenmarkt.“ Hier sei es für die Stadt als Veranstalterin wegen der geringen Nachfrage unwirtschaftlich, Personal bereitzustellen, das die Toiletten-Gebühr einzieht. „Gleichzeitig leisten wir somit einen Beitrag zur Familienfreundlichkeit“, gibt die Verwaltung an.