Das Bundesland Rheinland-Pfalz verwehrt AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst. Wie Innenminister Michael Ebling (SPD) ankündigte, wird im Einstellungsverfahren künftig eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein. Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst müssen somit erklären, dass sie in den vergangenen fünf Jahren keiner extremistischen Organisation angehört haben.

Grundlage soll eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. „Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden“, sagte Ebling.

Wer die vorgesehene Erklärung verweigere und somit den Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, sagte der Innenminister. Für bereits verbeamtete Personen könne die Mitgliedschaft in einer der gelisteten Organisationen ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Bei offensichtlichen Verstößen drohe gar die Entfernung aus dem Dienst. Entscheidend sei und bleibe jedoch der jeweilige Einzelfall.

Radikalisierung in der AfD nimmt laut Innenminister zu

Das Innenministerium teilte mit, die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamten grundlegend überarbeitet und das Landesdisziplinarrecht verschärft zu haben. „Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis“, sagte Ebling. „Sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land.“ Extremismus sei mit dem Status als Beamter unvereinbar.

Für Polizeibeamtinnen und -beamte gelten dem Innenministerium zufolge noch strengere Anforderungen. Neben der Pflicht zur Verfassungstreue seien sie zusätzlich verpflichtet, „das Ansehen der Polizei zu wahren und sich im Dienst wie auch privat aktiv für die öffentliche Sicherheit einzusetzen“. Vor der Einstellung erfolge zusätzlich eine umfassende Zuverlässigkeitsprüfung.

© Lea Dohle

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In Rheinland-Pfalz wird die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. Bei der Vorstellung des Berichts des rheinland-pfälzischen Landesamts für Verfassungsschutz hatte Innenminister Ebling gesagt, die AfD habe keinen gemäßigten Flügel mehr – die Radikalisierung nehme zu. Ähnliche Regelungen wie die nun in Rheinland-Pfalz beschlossenen gelten bereits in
Baden-Württemberg und Bayern; dort müssen AfD-Mitglieder ihre Parteizugehörigkeit bei einer Bewerbung für den öffentlichen Dienst angeben. Auch in anderen Bundesländern sind
entsprechende Verschärfungen im Gespräch.

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