Wie die Sächsische Zeitung berichtet hatte, wies das Landgericht Dresden die Schadensersatzklage des Freistaats gegen die Sicherheitsfirma des Grünen Gewölbes ab. Die Mitarbeiter hätten in der Einbruchsnacht zwar Fehler gemacht, allerdings seien diese nicht die Ursache für den hohen Sachschaden gewesen.

Der Linken-Abgeordnete Rico Gebhardt hat dazu bei der Staatsregierung nachgefragt und erklärt zur Antwort (Drucksache 8/2774): „Der Freistaat Sachsen wird 300.000 Euro an Anwaltskosten für die verlorene Schadensersatzklage bezahlen müssen. Schon das ist keine gute Nachricht.

Fast beiläufig teilt Kulturministerin Barbara Klepsch auf meine Frage hin aber auch das Folgende mit: ,Über die im Rechtsstreit des Freistaats Sachsen gegen die Dresdner Wach- und Sicherungsinstitut GmbH wegen Schadenersatz aufgrund Einbruchs und Diebstahls im Grünen Gewölbe Dresden durch das Landgericht Dresden erfolgte Beweisaufnahme hinaus sind weitere Prüfungen zu den Ursachen und Ursächlichkeiten des Sachschadens und zu den für die jeweiligen Ursachen verantwortlichen Behörden, Stellen und Personen nicht erfolgt.‘

Damit gibt die Ministerin zu: Die Staatsregierung hat es nicht einmal versucht, intern die Frage zu klären, warum der Einbruch geschehen konnte und ob es nicht auch ein ,Behördenversagen‘ vorlag, das den Tätern ihre Tat zumindest erleichtert hat. Offensichtlich soll die Frage, wer die politische Verantwortung für die Sicherheitslücken zu tragen hat, noch immer nicht beantwortet werden.

Weil es sich nach wie vor um Beweismittel handelt, dürfen die Staatlichen Kunstsammlungen die zurückgegebenen Juwelen zwar präsentieren, sie aber nicht verändern. Daher ist weiterhin offen, was es kosten wird, sie zu restaurieren. Auch die gerichtlich angeordnete Schätzung der zurückgeführten Juwelen für das Einziehungsverfahren ist noch immer nicht erfolgt.“