Stadt will Schweinepest bekämpfen

Nachtsichttechnik zur Schwarzwildjagd jetzt erlaubt

11.07.2025 – 11:07 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Wildschwein im Wald (Symbolbild): In Essen dürfen sb sofort Nachtsichtgeräte zur Bejagung der Tiere verwendet werden. (Quelle: IMAGO / Oliver Willikonsky)

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geht die Stadt Essen jetzt neue Wege. Ab sofort dürfen Wildschweine mithilfe von Nachtsichtgeräten bejagt werden.

In Essen dürfen Jäger ab sofort Nachtsichtgeräte zur Bejagung von Wildschweinen verwenden. Das geht am Freitag (11. Juli) aus einer Bekanntmachung im aktuellen Amtsblatt hervor. Die Stadt hat mit einer neuen Allgemeinverfügung eine Ausnahme vom Bundesjagdgesetz zugelassen – ein Schritt, der im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht.

Die Verfügung erlaubt den Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen mit Bildwandlern, die normalerweise nach § 19 Absatz 1 Nr. 5a des Bundesjagdgesetzes verboten sind. Die Stadt macht dabei von ihrem Recht nach dem Landesjagdgesetz NRW Gebrauch, das es unteren Jagdbehörden ermöglicht, Ausnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Abwendung erheblicher Wildschäden zuzulassen.

Die Regelung gilt für das gesamte Essener Stadtgebiet und ist „bis auf Widerruf“ wirksam. Begründet wird die Maßnahme mit dem Schutz vor der hochansteckenden Tierseuche ASP. Diese verläuft für infizierte Wild- und Hausschweine meist tödlich und kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen – insbesondere für die landwirtschaftlichen und fleischverarbeitenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen.

Die Stadt argumentiert damit, dass die Nachtsichttechnik eine effizientere Bejagung von Schwarzwild ermöglicht. So soll der Wildschweinbestand reduziert und das Risiko eines ASP-Ausbruchs minimiert werden. Mildernde Maßnahmen seien derzeit nicht ersichtlich, heißt es in der Begründung.

Die Stadt betont, dass der Schritt „angemessen“ sei und die Vorteile gegenüber möglichen Nachteilen überwiegen. Der Einsatz der Nachtsichttechnik solle dabei nicht nur der Tiergesundheit dienen, sondern auch die öffentliche Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität im Land schützen.

Trotz der neuen Erlaubnis bleiben waffenrechtliche Vorgaben bestehen. Die Geräte dürfen keine integrierten Lichtquellen wie Infrarot-Aufheller oder Lampen besitzen – eine Abgrenzung zu sportlich genutzten Optiken. Ziel ist es, eine tierschutzkonforme Jagd zu gewährleisten und zugleich Missbrauch zu verhindern.

Rechtlich ist gegen die Verfügung eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen möglich – binnen eines Monats nach Bekanntgabe.