Brüssel/Straßburg – Die formell ranghöchste EU-Politikerin hat bei ihrer Abschlussarbeit an der Uni seinerzeit offensichtlich fünfe gerade sein lassen!
EU-Parlaments-Präsidentin Roberta Metsola (46) repräsentiert Europa in aller Welt – schummelte aber wohl als Studentin in ihrer Abschlussarbeit. Das zeigt eine Untersuchung der Universität Malta, deren Ergebnis BILD vorliegt.
Demnach zitierte Metsola in ihrer Arbeit stellenweise gar nicht oder falsch. Betrieb „Copy and Paste“ („Kopieren und einfügen“) und verfasste „Patchwork“-Passagen – das heißt, sie übernahm Informationen anderer Texte, die sie dann ohne korrekte Quellenangabe zusammenfügte.
Experte: Arbeit „fast zur Hälfte“ abgeschrieben
Metsola studierte Jura an der Universität Malta, reichte 2003 ihre 135 Seiten lange Abschlussarbeit ein (liegt BILD vor). Titel: „Electoral systems and electoral outcomes: a comparative study“ („Wahlsysteme und Wahlergebnisse: eine vergleichende Studie“).
Seither trägt die EU-Politikerin den akademischen Grad „LL.D“ bzw. „Doktor der Rechte“. Dies ist aber kein Doktortitel. Gleichwohl nennt sich Metsola auf der Seite ihrer Parlaments-Fraktion EVP, der auch 29 CDU- und CSU-Politiker angehören: „Dr. Metsola“.
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Der Plagiatsjäger Stefan Weber (54) überprüfte Metsolas Arbeit – warf der EU-Politikerin daraufhin vor, diese „fast zur Hälfte“ abgeschrieben zu haben. Sein Gutachten (liegt BILD vor) nennt 188 Stellen, an denen Metsola plagiiert, Passagen abgeschrieben oder falsch zitiert haben soll.
Was sagt Metsola zu diesen Vorwürfen? Ihre Kommunikations-Managerin Mina Andreeva (42) relativierte gegenüber BILD: „Frau Metsola schrieb ja keine Doktorarbeit. Und für ihre Abschlussarbeit im Studium galten damals ganz andere akademische Standards.“
Warum Metsola ihren Titel nicht verliert
Doch die Universität Malta kritisiert Metsola scharf. Sie überprüfte die Vorwürfe des Plagiatjägers, kam zum Ergebnis, die Arbeit habe „schwere Mängel“, enthalte „Elemente von Plagiaten oder Texten, die nicht erwähnt oder falsch zitiert wurden“.
Aber: Die Universität erkennt Metsola ihren akademischen Titel nicht ab. Begründung: Die „schweren Mängel“ würden den Wert der Abschlussarbeit als wissenschaftliche Arbeit zwar deutlich verringern – aber „nicht völlig zunichtemachen“.