Die Stadtbücherei Münster hatte Bücher, die Verschwörungstheorien beinhalten, mit Warnhinweisen gekennzeichnet. Dies widerspreche dem Recht auf Meinungsfreiheit des Autors, so ein Gericht. „Meine Bücher sind ja keine Zigaretten, die Krebs erzeugen“, so Autor und Kläger Gerhard Wisnewski.
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