Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten wird bis Ende 2029 verlängert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die durch die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt definiert sind. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen, also der Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.
Berliner Senat verlängert Mietpreisbremse bis Ende des Jahres
Die Mietpreisbremse gilt als wichtiges Instrument gegen steigende Mietpreise, auch in Berlin. Der Senat möchte die Regelung auch im Jahr 2026 fortführen – doch dafür bräuchte es eine Änderung auf Bundesebene.mehr
Expertenkommission soll sich mit „drängenden Fragen des Mietrechts“ befassen
Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
Die nun vom Bundesrat beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aber allein nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. „Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird“, sagte Hubig.
Diese solle dann unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies sei so auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart. Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern kann.
Merz hält Antrittsrede
Der Berliner Senat hatte die Mietpreisbremse im April bereits bis Ende 2024 verlängert. Rechtliche Grundlage, um diese Regelung zu verlängern, war die nun erfolgte Abstimmung über das Bundesgesetz im Bundesrat.
Auf der Tagesordnung der Länderkammer stehen am Freitag auch das Investitionspaket des Bundes und die zeitweilige Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete. Zum Auftakt der Sitzung hatte Bundeskanzler Merz seine Antrittsrede in der Länderkammer gehalten.
Sendung: rbb24 Inforadio, 11.07.2025, 12:20 Uhr