Ein Jahr nach der Veröffentlichung der ersten Untersuchungen über Abbé Pierre hat ein dritter Bericht am Mittwoch, dem 9. Juli, zwölf neue Zeugenaussagen von Personen offenbart, die Opfer des für sein Engagement für die Ärmsten bekannten Priesters wurden. In einer Mitteilung versichert die Französische Bischofskonferenz (CEF) ihre Anteilnahme und ruft Betroffene dazu auf, sich an eine entsprechende Anlauf- und Unterstützungsstelle zu wenden.

Frankreich: Neue Missbrauchsvorwürfe gegen Abbé Pierre

Medien berichteten am Montagabend von neun weiteren Zeugenaussagen, wonach der 2007 verstorbene Geistliche unter anderem einen Minderjährigen vergewaltigt haben soll. Abbé Pierre, …

Jean-Benoît Harel – Vatikanstadt

In einem am Mittwoch, dem 9. Juli, veröffentlichten Bericht legte die Beratungsfirma Egaé zwölf neue Zeugenaussagen vor, von denen sieben Minderjährige zum Zeitpunkt der Taten betreffen. Die Zahl der Vorwürfe sexueller Gewalt gegen Abbé Pierre beläuft sich damit nun auf 45.

Am Tag nach Erscheinen des neuen Berichts äußerte die Französische Bischofskonferenz ihr „Entsetzen“ und versicherte ihre „Entschlossenheit“ im Umgang mit diesem Fall, der im Juli 2024 durch einen ersten Bericht über den 2007 verstorbenen Priester öffentlich wurde.

Einleitung eines Wiedergutmachungsprozesses

Die französischen Bischöfe kündigten zudem die Finanzierung eines Wiedergutmachungsprozesses an, der gemeinsam mit der Emmaus-Gemeinschaft umgesetzt werden soll – der Bewegung zur Unterstützung der Ärmsten, die von Abbé Pierre 1987 gegründet wurde. Dieses System stützt sich auf bereits bestehende Mechanismen der französischen Kirche zur Wiedergutmachung: die CRR (Kommission für Anerkennung und Wiedergutmachung) für minder- und volljährige Opfer von Mitgliedern religiöser Institute sowie die INIRR (Unabhängige Nationale Instanz für Anerkennung und Wiedergutmachung) für Opfer von Diözesanpriestern.

Nach dem Bericht der CIASE (Unabhängige Kommission über sexuellen Missbrauch in der Kirche) im Jahr 2021 sind diese beiden Einrichtungen für die Aufnahme, das Zuhören, die Anerkennung, die finanzielle Entschädigung und die Begleitung der Betroffenen zuständig, um ihnen bei ihrer Heilung zu helfen.

Neuer Bericht für 2027 erwartet

Seit den ersten Enthüllungen im Juli 2024 hatte ein weiterer Bericht im darauffolgenden September Abbé Pierre schwerer sexueller Übergriffe beschuldigt. Bei Emmaus wurde anschließend eine interne Untersuchungskommission eingesetzt, deren Ergebnisse Anfang 2027 erwartet werden.

Trotz einer entsprechenden Bitte der französischen Bischöfe lehnte die französische Justiz die Einleitung eines Strafverfahrens ab, da Abbé Pierre mittlerweile verstorben und die Nichtanzeige der Taten verjährt ist.

In ihrer Mitteilung ruft die CEF abschließend alle Personen, die durch Abbé Pierre Gewalt erfahren haben, dazu auf, sich an eine der Anlauf- und Unterstützungsstellen der Kirche zu wenden.

(vatican news)