Stand: 11.07.2025 15:17 Uhr

Eine Berliner Abiturientin macht sich nach einem Treffen mit Freunden allein auf den Heimweg. Sie ist stark alkoholisiert. Das soll ein Mann ausgenutzt haben – er muss nun mehr als fünf Jahre in Haft.

Ein 38 Jahre alter Mann ist am Freitag wegen der Vergewaltigung einer bewusstlosen Abiturientin zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
 
Der Mann habe die damals 20-Jährige zum Konsum von verschiedenen Drogen animiert und dann ihren desolaten Zustand ausgenutzt, um einseitig sexuelle Handlungen vorzunehmen, stand für das Berliner Landgericht fest. Den Körper der Bewusstlosen habe er mit frauenverachtenden Worten beschriftet – „das Tatbild ist verstörend“, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Schwake am Freitag.

Archivbild: Kriminalgericht Berlin, Landgericht, Berlin Moabit. (Quelle: dpa/Robbin)

Junge Frau von der Straße entführt, misshandelt und vergewaltigt?

Ein Mann soll in Berlin eine 20-Jährige in seiner Wohnung unter Drogen gesetzt, sie stundenlang schwer misshandelt und vergewaltigt haben. Die junge Frau selbst kann sich nicht erinnern. Nun hat der Prozess gegen den 38-Jährigen begonnen. Von Ulf Morlingmehr

Die Ermittlungen in dem Fall waren erst mehrere Wochen nach der Tat auf Betreiben der Familie der jungen Frau aufgenommen worden. Polizisten hätten zunächst keinen Anfangsverdacht für eine Straftat gesehen und seien den Angaben des Angeklagten gefolgt, der von einem „Drogen-Unfall“ gesprochen habe, hieß es im Prozess.

Richter: Angeklagter nahm lebensbedrohliche Folgen in Kauf

Die Abiturientin lag schließlich leblos in der Wohnung des Angeklagten in Berlin-Steglitz. Gerufene Rettungskräfte stellten einen Herzstillstand fest. Zwölf Minuten lang sei die junge Frau reanimiert worden, so der Richter. Im Krankenhaus hätten Ärzte dann wegen ihres lebensbedrohlichen Zustands entschieden, sie zunächst in ein künstliches Koma zu versetzen.
 
Der 38-Jährige habe den Konsum von Betäubungsmitteln initiiert und gewusst, dass es zur Bewusstlosigkeit kommen kann, hieß es jetzt vom Gericht. Er habe sich deshalb auch der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die angetrunkene Frau habe die Tragweite und Risiken nicht mehr einschätzen können.
 
Die körperlichen und psychischen Folgen für die junge Frau seien gravierend, hieß es weiter im Urteil. Bis heute leide die inzwischen 23-Jährige unter Ängsten – sie habe keine Erinnerung an das Geschehen in der Wohnung des Angeklagten. Sie habe Schwierigkeiten, Vertrauen aufzubauen und körperliche Nähe zuzulassen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 11.07.2025, 19:30 Uhr

Rundfunk Berlin-Brandenburg