Anschlag auf Verdi-Demo

Attentäter von München: Neuer Haftbefehl erwartet

11.04.2025 – 13:34 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein zerstörter Mini Cooper: Hiermit raste der 24-jährige Attentäter am 13. Februar in eine Menschenmenge. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Farhad Noori raste im Februar in einen Demonstrationszug und riss dabei zwei Menschen in den Tod. Nun soll nicht mehr von versuchtem Mord die Rede sein.

Er vesetzte die Stadt am 13. Februar in einen Schockzustand: Der 24-jährige Attentäter Farhad Noori aus Afghanistan raste in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi und tötete dabei eine Angestellte der Stadt und ihr zweijähriges Kind.

Seit knapp zwei Monaten sitzt der Täter in Untersuchungshaft. Nun soll er offenbar nochmal dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Der Grund: Sein Haftbefehl soll angepasst werden.

Zu dem Zeitpunkt, als der erste Haftbefehl ausgesprochen wurde, waren nämlich sowohl die Frau als auch ihr kleines Kind noch am Leben. Deshalb hieß der Vorwurf der Staatsanwaltschaft „versuchter Mord in zwei Fällen“. Nur wenige Tage nach der Tat erlagen die beiden jedoch ihren Verletzungen. Deshalb soll der Haftbefehl laut Medienberichten in „zweifach vollendeter Mord“ geändert werden.

Die Pressestelle des Generalbundesanwalts, der während noch laufender Ermittlungen in solchen Fällen zuständig ist, will dies bislang nicht bestätigen. Um solche Anpassungen im Haftbefehl handelt es sich im Allgemeinen jedoch um gängige Praxis: Sobald sich die Sachlage ändert, muss der Haftbefehl angepasst werden. Also auch, wenn die Opfer des Täters ihren Verletzungen zu einem späteren Zeitpunkt erliegen.

Medienberichten zufolge soll zudem inzwischen das psychologische Gutachten des Mannes abgeschlossen sein. Dieses sollte feststellen, inwiefern seelische Erkrankungen die Schuldfähigkeit des Täters beeinflussen. Das Gutachten habe ergeben, dass der 24-Jährige psychologisch nicht beeinträchtigt gewesen sein soll, heißt es in einem Bericht der „tz“. Demnach sei er vollumfänglich schuldfähig.

Auch das Ergebnis des Gutachtens will die Sprecherin des Generalbundesanwalts nicht bestätigen. Sie teilt lediglich mit, dass sich der Täter weiterhin in Untersuchungshaft befindet.

Dies deutet allerdings darauf hin, dass in dem Gutachten tatsächlich keine psychologischen Schäden bei dem 24-Jährigen festgestellt wurden. Im Fall erkannter psychologischer Beeinträchtigungen hätte der Täter per Gesetz nämlich aus der Untersuchungshaft in eine psychische Anstalt versetzt werden müssen.

Dass psychologische Gutachten von Tätern erstellt werden, ist gängig. Damit wollen Ermittler ausschließen, dass der Haftbefehl im weiteren Verlauf erneut angepasst werden muss.