Das Urteil gegen die CSU-Politikertochter Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Corona-Maskenaffäre ist rechtskräftig. Ihre Haftstrafe wurde allerdings abgemildert, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mitteilte.
Die Unternehmerin Tandler war im Dezember 2023 am Landgericht München zu einer
Gesamtstrafe von vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Ihr ebenfalls angeklagter Geschäftspartner erhielt drei Jahre und neun Monate. Das Urteil wurde dahingehend geändert, dass beide jeweils nur noch
eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen müssen, wie ein BGH-Sprecher
sagte.
Während
die Verfahren zur Hinterziehung von Einkommensteuer zwischenzeitlich
eingestellt wurden, blieb die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung
bestehen. Tandler ist die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs und bayerischen
Finanzministers Gerold Tandler. Sie gehörte zu den finanziellen
Gewinnerinnen der Coronakrise in Deutschland.
Gericht beziffert Steuerschaden durch Hinterziehung auf 4,2 Millionen Euro
Zu Beginn der Coronapandemie 2020 vermittelte Tandler für den Schweizer Maskenlieferanten Emix Geschäfte mit verschiedenen Bundes- und Landesbehörden. Die Unternehmerin nutzte dafür laut der Feststellung des Landgerichts München im Dezember 2023 ihre guten Kontakte zu ranghohen CSU-Politikern. Während das legal war, wurde sie wegen der Hinterziehung von Gewerbesteuervorauszahlungen verurteilt.
Laut Gericht erzielte Tandler gemeinsam mit ihrem Geschäftspartner Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro. Die Angeklagten hatten dem Urteil zufolge den Münchner Vorort Grünwald als Firmensitz gewählt, um dort von der deutlich geringeren Gewerbesteuer im Vergleich zur bayerischen Landeshauptstadt zu profitieren.
Tatsächlich arbeiteten die beiden aber nicht in Grünwald. So wurden
deutlich niedrigere Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt – dem Staat entstand ein Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro, den die beiden Unternehmerinnen später beglichen. Die dafür vom Landgericht verhängten drei Jahre
Haft als Einzelstrafen hat der BGH nun bestätigt.
Maskenaffäre
Jens Spahn:
Die Jungs mit den Masken