Die Landesanstalt für Medien NRW hat grünes Licht für die Umbenennung des Senders NRW1 in bigFM NRW gegeben.

bigfm NRW1 DABplus Media Broadcast fbDie NRW Audio GmbH erhält eine sogenannte Unbedenklichkeitserklärung – trotz hitziger Diskussionen in der Medienkommission. Damit steht fest: Der landesweite UKW-Sender darf künftig unter dem neuen Namen senden und sein Musikformat ändern. Die endgültige Entscheidung liegt formell bei Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt. Sie wurde heute unter hohem Zeitdruck gefällt – denn am selben Tag endete die Frist zur Anmeldung für die nächste Media-Analyse Audio 2026 I, die für die Reichweitenvermarktung entscheidend ist.

Die Erklärung soll nun rasch ausgestellt werden, auch wenn der neue Markenauftritt von bigFM NRW erst in den kommenden Tagen vollzogen wird. Die Debatte über die strukturellen Folgen für den NRW-Radiomarkt ist damit jedoch keineswegs beendet. Auch wenn der Verwaltungsakt formal zulässig ist, fürchten Kritiker wirtschaftliche Risiken für den NRW-Lokalfunk.

Rückblick: Wie es zum Umbruch bei NRW1 kam

Der Sender NRW1, ursprünglich als junges landesweites Programm konzipiert, entwickelte sich binnen drei Jahren zum finanziellen Sorgenkind. Die Gesellschafter – unter anderem Antenne Bayern, ffn und Radio NRW – legten unterschiedliche Konzepte, gegen die steigenden Verluste im zweistelligen Millionenbereich, vor. Während ein Teil die vollständige Umstellung auf das Format und die Marke bigFM befürwortete, warnte insbesondere Radio NRW vor einem massiven Risiko für das lokale Radiosystem in NRW. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand dabei die Frist zur Anmeldung eines neuen Namens für die Media-Analyse – ein kritischer Stichtag, der eine wirtschaftliche Absicherung des Projekts ermöglichen sollte.

Der Konflikt erreichte am 11. Juli seinen Höhepunkt: Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW trat in einer Sondersitzung zusammen, um über die geplante Übernahme und Umbenennung zu beraten. Dabei ging es nicht nur um rechtliche Fragen der Zulassung, sondern auch um medienpolitische Grundsatzfragen. Kritiker befürchten, dass ein landesweiter Player wie bigFM mit privilegiertem UKW-Zugang das ohnehin angespannte Lokalfunksystem weiter unter Druck setzen könnte. Gleichzeitig betonte der Direktor der Landesmedienanstalt, dass die juristischen Vorgaben erfüllt seien – sofern redaktionelle Eigenständigkeit sichergestellt bleiben. Doch klar ist: Die heutige Entscheidung markiert nicht das Ende, sondern den Beginn einer Neuordnung im nordrhein-westfälischen Radiomarkt.

bigFMLfMLfM NRWNRWNRW1