Der Berliner Senat darf die Hochschulverträge nicht aufkündigen: Was bereits viele Kritiker anmerkten, bestätigt nun auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen-Parlamentarischen Dienstes (WPD). Bereits ein früheres Gutachten von der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) kam zu demselben Schluss.

Nach Bruch der Berliner Hochschulverträge Das fordern die Unis vom Land, um Klage abzuwenden

Das neue Gutachten wurde auf Antrag der Linkenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus erstellt. Laut WPD ist die Haushaltslage keine ausreichende Grundlage für eine Sonderkündigung. Das Haushaltsloch sei bereits beim Vertragsabschluss im Frühjahr 2024 absehbar gewesen, wird argumentiert.

Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) hatte im Februar 2024 die Hochschulverträge unterschrieben, die eine jährliche Steigerung der Landeszuschüsse von fünf Prozent vorsehen und bis 2028 abgeschlossen wurden.

Die WPD bekräftigt nun, dass die Verträge bis 2028 gelten und gerichtlich durchsetzbar sind. Der Senat sei möglicherweise sogar schadenersatzpflichtig, heißt es in einer Mitteilung der Linken.

Allein 2025 fehlen den Berliner Hochschulen rund 145 Millionen Euro, auch in den folgenden Jahren wird der Senat das versprochene Mehr an Landesmitteln nicht zahlen können. Derzeit laufen Verhandlungen mit den Hochschulen. Der Senat wird seine Eckwerte für den neuen Haushalt auf der letzten Senatssitzung am 22. Juli beschließen.

Die Linke fordert, der Senat müsse „jeden Stein umdrehen“, um die Verträge einzuhalten. Eine von der Wissenschaftssenatorin geplante Expertenkommission bis 2027 käme zu spät und sei „unzureichend“.

Die Hochschulen haben in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die Sparpläne zu kurzfristig und zu erratisch seien. Die Verträge sollten gerade die Verlässlichkeit in der Planung sicherstellen.

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Weil sie die Verträge für bindend halten, bereiten die Hochschulen derzeit eine Klageschrift gegen den Senat vor. Der praktische Wert einer Klage ist allerdings zweifelhaft. Das juristische Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen und fehlende Geld stünde den Berliner Hochschulen vorerst trotzdem nicht zur Verfügung.