Dresden – Pascal D. (36) hat 20 Einträge im Vorstrafenregister. Über die Hälfte der Verfahren endete mit Freisprüchen oder Einstellungen. Jetzt stand er wegen räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht.

Am 15. August 2024 soll Pascal D. bei einer Nachbarin an die Wohnungstür gehämmert und laut „Polizei“ gerufen haben. Als die chinesische Studentin Lili G. (25) die Tür öffnete, stürmte er die Wohnung zusammen mit seiner Freundin und einem Hund.

Überfall auf eine chinesische Studentin

„Er drückte die Tür mit Gewalt auf. Ich versuchte aus der Wohnung zu kommen, er versperrte mir immer wieder den Weg“, sagt die Studentin, bricht in Tränen aus. „Er sagte, er hat eine Pistole. Ich hatte Todesangst“, sagt Lili G. „Dann wollte er meine Tasche, ich habe erwidert, er kann alles nehmen.“

Die gestohlene Prada-Tasche fand die Polizei später unter einem Treppenabsatz versteckt

Die gestohlene Prada-Tasche fand die Polizei später unter einem Treppenabsatz versteckt

Foto: Dirk Sukow

Kurz darauf soll D. mit der Prada-Tasche (Neupreis: rund 2700 Euro), einem iPhone, Kopfhörern und einer Computer-Maus verschwunden sein. Im Prozess erklärte Pascal D.: „Das war doch geschenkt, ich habe nicht geklaut.“ Bei seiner Festnahme habe er die Polizei erst mal nach einer Zigarette gefragt. „Er trat sehr kumpelhaft auf“, so ein Beamter.

Der Angeklagte liebt die Polizei

Pascal D.: „Ich mag die Polizei. Sie sind wie Familie.“ Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista (61) kontert: „Kein Wunder, wenn seit 2017 alle Verfahren eingestellt werden, da kann man machen, was man will und nichts passiert.“

Pascal D. wurde 2017 und 2018 zweimal freigesprochen, weil er aufgrund einer durch Drogen verursachten Psychose schuldunfähig galt. Trotz massiver Vorwürfe wie gefährlicher Körperverletzung, räuberischem Diebstahl und Einbruchs. In den letzten fünf Jahren wurden weitere 10 Verfahren eingestellt, darunter gefährliche Körperverletzung und Diebstähle.

Pascal D. im Gespräch mit seinem Anwalt. Dem Gericht bot er an, eine Therapie zu machen, wenn man ihn wieder frei lässt

Pascal D. im Gespräch mit seinem Anwalt. Dem Gericht bot er an, eine Therapie zu machen, wenn man ihn wieder freilässt

Foto: Dirk Sukow

Gutachter sieht keine Schuldunfähigkeit mehr

Neben dem Überfall auf die Studentin in Dresden klagte die Staatsanwaltschaft noch sieben weitere Taten an, darunter Diebstähle und das Führen einer Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit. Ein neues Gutachten sieht bei dem Intensivtäter nun keine Schuldunfähigkeit mehr, sondern nur noch eine verminderte Steuerungsfähigkeit.

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Das Landgericht verurteilte Pascal D. zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft, wies ihn aber vorerst wegen seiner Drogensucht und gelegentlichen Wahnvorstellungen wieder in die Psychiatrie ein. Richter Kubista: „Sie sind eine Gefahr für die Öffentlichkeit und nicht schuldunfähig. Möglicherweise hätte man die letzten Verfahren gar nicht einstellen müssen.“